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Clemens Purtscher | News | 23.09.2020
Neue Kennzeichnungspflichten für Batterieanlagen im Betrieb
Seit dem 01.01.2020 gelten neue Kennzeichnungspflichten für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt. Näheres dazu in dieser Kurznews.
Batterien sowie Batterieanlagen sind in sehr vielen Branchen nicht mehr wegzudenken. Ihr Einsatz ist jedoch mit Brand- und Explosionsgefahren sowie mit Gesundheitsrisiken für Mitarbeiter und Instandhaltungspersonal verbunden. Das Augenmerk auf die Sicherheit ist essenziell.
Neue Sicherheitsanforderungen und neue Kennzeichnungspflichten gelten seit 01.01.2020 für Blei-, Nickel-Cadmium-Batterien und andere Batterien mit wässrigem Elektrolyt, und zwar mit der neuen Norm OVE EN IEC 62485-1, „Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“.
Die neuen Pflichten betreffen so gut wie alle Branchen, denn solche Batterien haben einen sehr großen Einsatzbereich:
- Notstromversorgungen
- Alarmanlagen, Signalanlagen, USV-Anlagen
- Telekommunikation
- Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen sowie Kraftfahrzeugen
- Photovoltaiksystemen
- Kraftwerke/Umspannstationen
Die alte Norm ist nur mehr wenige Monate anwendbar. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die neuen Sicherheits- und Brandschutzpflichten mit dem Gratis-Dokument „Sicherheit bei Batterien und Batterieanlagen“!
Neue Sicherheitsanforderungen für Batterien und Batterienanlagen

Wichtige Anwendungsgebiete stationärer Batterien sind: Notstromversorgungen, Alarmanlagen, Signalanlagen, USV-Anlagen, Telekommunikation, Anlassbatterien interner Brennkraftmaschinen, Kraftwerke/Umspannstationen, Photovoltaiksysteme oder Batterien an Bord von Schiffen.
Seit 1.1.2020 gilt die neue OVE EN IEC 62485-1. Sie legt die Anforderungen an stationäre Bleibatterien und Nickel-Cadmium-Batterien fest. Auf andere Batteriesysteme mit wässrigem Elektrolyt können die Anforderungen sinngemäß angewendet werden.
Informieren Sie sich über die Pflichten für Laden/Entladen, Lagerung, Reinigung, Wartungsarbeiten, Kennzeichnung sowie dem Schutz vor Bränden und Verletzungen nach der neuen Norm OVE EN IEC 62485-1 „Sicherheitsanforderungen an Sekundär-Batterien und Batterieanlagen -- Teil 1: Allgemeine Sicherheitsinformationen“.
Folgende Themen werden u.a. behandelt:
- Arbeitgeberpflichten und Schutzmaßnahmen
- Gefahren durch Batterien und Batterieanlagen
- Sicheres Laden und Entladen
- Reinigung von Batterien
- Instandhaltung
Ihre Vorteile
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