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Neu Dokument-ID: 1184950

Vorschrift

Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagenverordnung 2024 (TGHKV 2024)

Inhaltsverzeichnis

§ 2. Zulässige Arten von Brennstoffen

idF LGBl. Nr. 57/2026 | Datum des Inkrafttretens 16.07.2026

(1) In Feuerungsanlagen von Heizungsanlagen für feste Brennstoffe dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die die Anforderungen nach Anlage 1 erfüllen und die nach den in der technischen Dokumentation für die betreffende Anlage enthaltenen Betriebsvorschriften für diese geeignet sind.

(2) In Feuerungsanlagen von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Motoren oder Gasturbinen für flüssige Brenn- oder Kraftstoffe dürfen nur Brenn- oder Kraftstoffe verwendet werden, die die Anforderungen nach Anlage 2 erfüllen und die nach den in der technischen Dokumentation für die betreffende Anlage enthaltenen Betriebsvorschriften für diese geeignet sind.

(3) In Feuerungsanlagen von Heizungsanlagen, Blockheizkraftwerken, Motoren oder Gasturbinen für gasförmige Brennstoffe dürfen nur Brennstoffe verwendet werden, die die Anforderungen nach Anlage 3 erfüllen und die nach den in der technischen Dokumentation für die betreffende Anlage enthaltenen Betriebsvorschriften für diese geeignet sind.

(4) Sonstige Brenn- oder Kraftstoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie die Anforderungen nach Anlage 4 erfüllen und die Feuerungsanlage, das Blockheizkraftwerk, der Motor oder die Gasturbine für diese Brenn- bzw. Kraftstoffe geeignet sind. Nicht standardisierte biogene Brennstoffe dürfen überdies nur verwendet werden, wenn hierbei die Grenzwerte nach Anlage 8, 9 oder nach Anlage 2 Teil 2 Tabelle 1 Sektor A, Sektor D, Sektor F und Anlage 2 Teil 2 Tabelle 2 Sektor B und Sektor D der Feuerungsanlagen-Verordnung 2019 – FAV 2019 eingehalten werden.

(5) Papier und Kartonagen dürfen nur in kleinen Mengen zum Anfeuern verwendet werden. Die sachgemäße Verwendung handelsüblicher Anzündhilfen ist zulässig.

(6) (Anm. d. Red: Abs. 6 wurde durch LGBl. Nr. 57/2026 aufgehoben)

(7) (Anm. d. Red: Abs. 7 wurde durch LGBl. Nr. 57/2026 aufgehoben)