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Neu Dokument-ID: 1147378

Vorschrift

Oö. Heizungsanlagen- und Brennstoffverordnung 2022 (Oö. HaBV 2022)

Inhaltsverzeichnis

§ 40. Gleichwertigkeitsklausel

idF LGBl. Nr. 39/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2022

Den in dieser Verordnung enthaltenen Vorgaben einschließlich der zitierten Normen und sonstigen technischen Richtlinien sind solche Regeln eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines vom Unionsrecht insofern als gleichwertig anerkannten Drittstaates gleichzuhalten, die die Einhaltung der Grundsätze des § 1 Abs. 2 Oö. LuftREnTG ebenfalls sicherstellen.