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Yvonne Ghali | Muster | Übersicht

Verarbeitungsverzeichnis des Verantwortlichen

1. Verantwortlicher

1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen

Name:
Rechtsform:
Firmenbuchnummer/Vereinsregisterzahl etc:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

 

1.1.1 Geschäftsführung

 

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

 

1.1.2 Stellvertretende Geschäftsführung

 

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

 

1.1.3 Leitung der Datenverarbeitung bzw zuständige Person für das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses

 

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

 

1.1.4 Sonstige Ansprechpartner

 

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:
Zuständigkeitsbereich:

1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

2. Zeitpunkt und Aktualisierung des Verarbeitungsverzeichnisses

Datum der Ersterstellung des Verarbeitungsverzeichnisses:
Intervall der regelmäßigen Überprüfung und Aktualisierung:
Aktualisierung:

Datum der Überprüfung und Aktualisierung

Version

 

 

3. Datenverarbeitung(en)

3.1 Bezeichnung der Datenverarbeitung

3.2 Ansprechpartner und Verfahrensverantwortlicher

Name:
Adresse:
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Internet-Adresse:

3.3 Zweck(e) der Datenverarbeitung

… [Beispielsweise: Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten]

3.4 Rechtsgrundlage(n) der Datenverarbeitung

  • Rechtsgrundlage gem Art 6 DSGVO
    • Einwilligung (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO)
    • Vertragsabschluss und Vertragserfüllung (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO)
    • Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung (Art 6 Abs 1 lit c DSGVO)
    • Erforderliche Datenverarbeitung um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (Art 6 Abs 1 lit d DSGVO)
    • Verarbeitung erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO)
    • Verarbeitung erforderlich für die Wahrnehmung einer Aufgabe in Ausübung öffentlicher Gewalt (Art 6 Abs 1 lit e DSGVO)
    • Verarbeitung erforderlich zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten, bei der die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen (Art 6 Abs 1 lit f DSGVO)
  • Rechtsgrundlage gem Art 9 DSGVO
    Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, oder politische Meinungen, oder religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, genetische Daten, biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten, Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.
    • Ausdrückliche Einwilligung (Art 9 Abs 2 lit a DSGVO)
    • Verarbeitung von offensichtlich durch die betroffene Person öffentlich gemachte Daten (Art 9 Abs 2 lit e DSGVO)
    • Verarbeitung zur Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen (Art 9 Abs 2 lit f DSGVO)
    • Verarbeitung zur Erfüllung von Rechten und Pflichten aus dem Arbeits- oder Sozialrecht (Art 9 Abs 2 lit b DSGVO)
    • Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke (Art 9 Abs 2 lit j DSGVO)
    • Verarbeitung für wissenschaftliche Forschungszwecke (Art 9 Abs 2 lit j DSGVO)
    • Etc
  • Rechtsgrundlage gem nationalem Recht
    • Bildverarbeitung gem §§ 12 und 13 DSG
    • Datenverarbeitung gem § 151 GewO (Adressverlage und Direktmarketingunternehmen)
    • Datenverarbeitung gem § 15 Ausbildungspflichtgesetz
    • Aufzeichnungen gem § 8 Apothekenbetriebsordnung 2005
    • Datenverarbeitung gem §§ 96 ff ArbVG im Beschäftigtenbereich
    • Etc

3.5 Kategorien der betroffenen Personen und Kategorien personenbezogener Daten

3.5.1 Beschreibung der Kategorien betroffener Personen

Kategorien betroffener Personen

Beschreibung

Kunden

 

Lieferanten

 

Mitarbeiter

 

Etc

 

3.5.2 Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten

  • Kundendaten
    • Name bzw Bezeichnung
    • Adresse
    • Telefon- und Faxnummer und andere zur Adressierung erforderliche Informationen
    • Etc
  • Lieferantendaten
  • Etc

3.6 Kategorien der (zukünftigen) Empfänger

3.6.1 Interne Empfänger

Empfänger

Ggf Kategorien von Daten

Rechtsgrundlage

Anlass der Offenlegung

 

 

 

 

3.6.2 Externe Empfänger

Empfänger

Ggf Kategorien von Daten

Rechtsgrundlage

Anlass der Übermittlung

 

 

 

 

3.7 Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Drittland/Internationale Organisation

Empfänger

Rechtsgrundlage

Art der Daten/Datenkategorien

Ggf geeignete Garantien gem Art 49 DSGVO

 

 

 

 

 

3.8 Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (wenn möglich)

… [Beispielsweise: Löschung aller Daten der Kategorie Kundendaten nach Ablauf der für den Verantwortlichen geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gegebenenfalls nach Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden]

3.9 Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung gem Art 32 Abs 1 DSGVO

… [Gegebenenfalls Verweis auf ein Datensicherheitskonzept, Datenschutz-Folgeabschätzung, Notfallpläne etc]

Pseudonymisierung personenbezogener Daten

Kategorien der personenbezogenen Daten

Verfahrensbeschreibung

Verschlüsselung personenbezogener Daten

Kategorien der personenbezogenen Daten

Verfahrensbeschreibung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit der Datenverarbeitung

Kategorien der personenbezogenen Daten

Verfahrensbeschreibung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität der Datenverarbeitung

Kategorien der personenbezogenen Daten

Verfahrensbeschreibung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Datenverarbeitung

Kategorien der personenbezogenen Daten

Verfahrensbeschreibung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung

Verfahrensbeschreibung

Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

Verfahrensbeschreibung

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung

Verfahrensbeschreibung

Anmerkungen:

  • Das bis Mai 2018 existierende Datenverarbeitungsregister wird eingestellt und als Archiv weitergeführt. Die generelle, finanziell und bürokratisch aufwändige Meldepflicht personenbezogener Daten entfällt somit (ErwGr 89). Die Meldung zum Datenverarbeitungsregister wird durch die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art 30 DSGVO) ersetzt.
  • Die Möglichkeit für jedermann Einsicht ins Verarbeitungsverzeichnis zu nehmen (wie bis dahin in das Datenverarbeitungsregister) ist in der DSGVO nicht vorgesehen.
  • Unternehmen und Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen gem Art 30 Abs 5 DSGVO kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, es sei denn, der Verantwortliche führt Datenverarbeitungen durch,
    • die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bergen (jedes Risiko, nicht nur ein hohes) oder
    • die nicht nur gelegentlich erfolgen oder
    • die besondere Datenkategorien gem Art 9 Abs 1 DSGVO (besondere Kategorien personenbezogener Daten) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten gem Art 10 DSGVO betreffen.
  • Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit betrifft sämtliche (teilweise) automatisierten und nicht-automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
  • Ein Verstoß durch eine fehlende oder nicht vollständige Führung des Verarbeitungsverzeichnisses oder das Nichtvorlegen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Aufforderung durch die Datenschutzbehörde kann gem Art 83 Abs 4 lit a DSGVO mit einer Geldbuße von bis zu EUR 10,000.000,– oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem welcher Betrag höher ist, geahndet werden.