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Verarbeitungsverzeichnis des Verantwortlichen
1. Verantwortlicher | ||||
1.1 Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen | ||||
Name: | ||||
| 1.1.1 Geschäftsführung | |||
| Name: | |||
| 1.1.2 Stellvertretende Geschäftsführung | |||
| Name: | |||
| 1.1.3 Leitung der Datenverarbeitung bzw zuständige Person für das Führen des Verarbeitungsverzeichnisses | |||
| Name: | |||
| 1.1.4 Sonstige Ansprechpartner | |||
| Name: | |||
1.2 Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten | ||||
Name: | ||||
2. Zeitpunkt und Aktualisierung des Verarbeitungsverzeichnisses | ||||
Datum der Ersterstellung des Verarbeitungsverzeichnisses: | ||||
Datum der Überprüfung und Aktualisierung | Version | |||
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3. Datenverarbeitung(en) | ||||
3.1 Bezeichnung der Datenverarbeitung | ||||
3.2 Ansprechpartner und Verfahrensverantwortlicher | ||||
Name: | ||||
3.3 Zweck(e) der Datenverarbeitung | ||||
… [Beispielsweise: Verarbeitung und Übermittlung von Daten im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie zB Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten] | ||||
3.4 Rechtsgrundlage(n) der Datenverarbeitung | ||||
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3.5 Kategorien der betroffenen Personen und Kategorien personenbezogener Daten | ||||
3.5.1 Beschreibung der Kategorien betroffener Personen | ||||
Kategorien betroffener Personen | Beschreibung | |||
Kunden |
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Lieferanten |
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Mitarbeiter |
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Etc |
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3.5.2 Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten | ||||
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3.6 Kategorien der (zukünftigen) Empfänger | ||||
3.6.1 Interne Empfänger | ||||
Empfänger | Ggf Kategorien von Daten | Rechtsgrundlage | Anlass der Offenlegung | |
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3.6.2 Externe Empfänger | ||||
Empfänger | Ggf Kategorien von Daten | Rechtsgrundlage | Anlass der Übermittlung | |
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3.7 Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation | ||||
Drittland/Internationale Organisation | Empfänger | Rechtsgrundlage | Art der Daten/Datenkategorien | Ggf geeignete Garantien gem Art 49 DSGVO |
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3.8 Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (wenn möglich) | ||||
… [Beispielsweise: Löschung aller Daten der Kategorie Kundendaten nach Ablauf der für den Verantwortlichen geltenden Garantie-, Gewährleistungs-, Verjährungs- und gesetzlichen Aufbewahrungsfristen oder gegebenenfalls nach Beendigung von allfälligen Rechtsstreitigkeiten, bei denen die Daten als Beweis benötigt werden] | ||||
3.9 Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Sicherheit der Datenverarbeitung gem Art 32 Abs 1 DSGVO | ||||
… [Gegebenenfalls Verweis auf ein Datensicherheitskonzept, Datenschutz-Folgeabschätzung, Notfallpläne etc] | ||||
Pseudonymisierung personenbezogener Daten | ||||
Kategorien der personenbezogenen Daten | Verfahrensbeschreibung | |||
Verschlüsselung personenbezogener Daten | ||||
Kategorien der personenbezogenen Daten | Verfahrensbeschreibung | |||
Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit der Datenverarbeitung | ||||
Kategorien der personenbezogenen Daten | Verfahrensbeschreibung | |||
Maßnahmen zur Sicherstellung der Integrität der Datenverarbeitung | ||||
Kategorien der personenbezogenen Daten | Verfahrensbeschreibung | |||
Maßnahmen zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der Datenverarbeitung | ||||
Kategorien der personenbezogenen Daten | Verfahrensbeschreibung | |||
Maßnahmen zur Sicherstellung der Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung | ||||
Verfahrensbeschreibung | ||||
Maßnahmen zur Sicherstellung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen | ||||
Verfahrensbeschreibung | ||||
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung | ||||
Verfahrensbeschreibung | ||||
Anmerkungen:
- Das bis Mai 2018 existierende Datenverarbeitungsregister wird eingestellt und als Archiv weitergeführt. Die generelle, finanziell und bürokratisch aufwändige Meldepflicht personenbezogener Daten entfällt somit (ErwGr 89). Die Meldung zum Datenverarbeitungsregister wird durch die Pflicht zur Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses (Art 30 DSGVO) ersetzt.
- Die Möglichkeit für jedermann Einsicht ins Verarbeitungsverzeichnis zu nehmen (wie bis dahin in das Datenverarbeitungsregister) ist in der DSGVO nicht vorgesehen.
- Unternehmen und Einrichtungen mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen gem Art 30 Abs 5 DSGVO kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, es sei denn, der Verantwortliche führt Datenverarbeitungen durch,
- die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bergen (jedes Risiko, nicht nur ein hohes) oder
- die nicht nur gelegentlich erfolgen oder
- die besondere Datenkategorien gem Art 9 Abs 1 DSGVO (besondere Kategorien personenbezogener Daten) oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen oder Straftaten gem Art 10 DSGVO betreffen.
- Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeit betrifft sämtliche (teilweise) automatisierten und nicht-automatisierten Verarbeitungen personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen.
- Ein Verstoß durch eine fehlende oder nicht vollständige Führung des Verarbeitungsverzeichnisses oder das Nichtvorlegen des Verarbeitungsverzeichnisses nach Aufforderung durch die Datenschutzbehörde kann gem Art 83 Abs 4 lit a DSGVO mit einer Geldbuße von bis zu EUR 10,000.000,– oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 2 % seines gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahrs, je nachdem welcher Betrag höher ist, geahndet werden.