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Neu Dokument-ID: 922836

Yvonne Ghali | Praxiswissen | Fachbeitrag

Inhalt der Datenschutz-Folgenabschätzung

Derzeit liegen keine Standards oder Muster für die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen vor. Gem Art 35 Abs 7 DSGVO hat eine solche jedoch zumindest Folgendes zu enthalten:

  1. Systematische Beschreibung der geplanten Verarbeitungsvorgänge
  2. Zwecke der Verarbeitung
  3. Gegebenenfalls die von dem Verantwortlichen verfolgten berechtigten Interessen
  4. Bewertung der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit der Verarbeitungsvorgänge in Bezug auf den Zweck
  5. Bewertung der Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen (gem Art 35 Abs 1 DSGVO)
  6. Garantien, Sicherheitsvorkehrungen und Verfahren, durch die der Schutz personenbezogener Daten sichergestellt wird
  7. Nachweis des technischen und organisatorischen Datenschutzes
  8. Geplante Abhilfemaßnahmen zur Bewältigung der Risiken

Bis zur Etablierung von Standards empfiehlt sich eine umfangreiche und detaillierte Dokumentation, insbesondere da gem Art 83 Abs 4 lit a DSGVO Bußgelder in der Höhe von bis zu EUR 10,000.000,– oder im Falle eines Unternehmens von bis zu 2 % des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes des vorangegangenen Geschäftsjahres, je nachdem welcher der Beträge höher ist, drohen.