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Vorschlag eines Prämienvergleichs
Vorbemerkungen
Dieser Vergleichstypus bringt den Vorteil eines höheren Exekutionstitels für den Fall der Nichtzahlung des bedungenen Betrages.
Rechtsanwalt MMag. Florian Horn
Weihburggasse 18–20
1010 Wien
Frau Rechtsanwältin
Veronika Vorschlag
Verner-Straße 5
1010 Wien
Per E-Mail: v.vorschlag@vup.at
Wien, am …
Betrifft: Gustav Gruber Handels AG ./. Out of Africa Speditions GmbH, HG Wien 12 Cg 345/…, Vergleichsvorschlag
Sehr geehrte Frau Kollegin!
Ich nehme Bezug auf unser Telefonat vom … und nehme zur Kenntnis, dass auch bei Ihrer Mandantin eine grundsätzliche Bereitschaft zum Abschluss eines Vergleiches besteht.
Die nächste Tagsatzung in oben genannter Rechtssache ist für den … anberaumt. Wir konnten mit dem zuständigen Richter klären, dass die Ausschreibung einer kurzfristigeren Tagsatzung für den Abschluss eines Vergleiches bereits am … zwischen 10:00 Uhr und 10:15 Uhr möglich wäre, soweit sich die Parteien über den grundsätzlichen Inhalt des Vergleiches einig sind.
Wie telefonisch besprochen schlagen wir folgende Formulierung für den abzuschließenden Vergleich vor:
- Die Out of Africa Speditions GmbH ist binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution schuldig, der Gustav Gruber Handels AG den Betrag von EUR 400.000,– samt 9,2 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem … zu bezahlen und die Verfahrenskosten iHv EUR 35.468,– zu ersetzen.
- Die Out of Africa Speditions GmbH kann sich von der Verpflichtung nach Punkt 1 befreien, wenn sie bis zum … der Gustav Gruber Handels AG den Pauschalbetrag von EUR 350.000,– bezahlt.
- Durch diesen Vergleich sind sämtliche wechselseitigen Ansprüche der Streitparteien bereinigt und verglichen.
Wir bitten Sie, uns bis … mitzuteilen, ob Ihre Mandantin diesem Vergleich in der festzusetzenden Tagsatzung am … zustimmen kann. Sobald der Vergleichstext akkordiert ist, werde ich davon dem Gericht Mitteilung machen.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
…
MMag. Florian Horn
Anmerkungen:
Der Betreff sollte das Schreiben für den Gegner bereits eindeutig zuordenbar machen. Bei Bezug zu einem Gerichtsverfahren ist auch die Geschäftszahl und das zuständige Gericht anzugeben.
Auf allenfalls unternommene Vorkorrespondenz oder Kontakte sollte Bezug genommen werden. Im Falle des Versuches einer gebührenvermeidenden Vorgangsweise sollte allerdings gegenüber dem Gegenvertreter keinesfalls ein mündlich abgeschlossener Vergleich bestätigt werden.
Ein Vergleich ist eine kosten- und zeiteffiziente Möglichkeit, um einen Rechtsstreit zu beenden. Auch der Gesetzgeber sieht an mehreren Stellen die Anregung eines Vergleichs auch während eines laufenden Gerichtsverfahrens ausdrücklich vor (§§ 204, 258 Abs 1 Z 4). Es ist jedenfalls damit zu rechnen, dass Richterinnen und Richter ein hohes Interesse haben, dass sich die Parteien vergleichen. Daher ist idR für gesonderte Vergleichstagsatzungen mit einigem Entgegenkommen bei der Terminausschreibung zu rechnen, zumal eine derartige Tagsatzung ja in der Regel auch nicht von langer Dauer ist.
Wirklich sinnvoll ist eine gesonderte Vergleichstagsatzung freilich nur, wenn ein Vergleich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit abgeschlossen werden kann. Ansonsten entstehen den Parteien zusätzliche Kosten für eine sinnlose Tagsatzung.
Ein Prämienvergleich könnte auch außergerichtlich abgeschlossen werden. Der Nachteil ist hier allerdings wie bei jedem außergerichtlichen Vergleich, dass kein Exekutionstitel geschaffen werden würde. Der Druck auf den Schuldner zur Zahlung ist daher nicht so groß, weil das Verfahren immer noch etwas verzögert werden kann. Bei einem außergerichtlichen Prämienvergleich kann dagegen aber auch die Formulierung freier gewählt werden. Es können Bedingungen eingebaut werden etc. Dies alles ist bei einem gerichtlichen Prämienvergleich nicht möglich, wie sogleich gezeigt werden wird.
1. | Die Out of Africa Speditions GmbH ist binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution schuldig, der Gustav Gruber Handels AG den Betrag von EUR 400.000,– samt 9,2 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem … zu bezahlen und die Verfahrenskosten iHv EUR 35.468,– zu ersetzen. |
2. | Die Out of Africa Speditions GmbH kann sich von der Verpflichtung nach Punkt 1 befreien, wenn sie bis zum … der Gustav Gruber Handels AG den Pauschalbetrag von EUR 350.000,– bezahlt. |
Diese Formulierung ist der so genannte Prämienvergleich. Die Stellung der einzelnen Teile des Vergleiches ist eventuell nicht intuitiv, aber bei einem gerichtlichen Prämienvergleich unbedingt so einzuhalten. Sie ist erforderlich, um einen wirksamen Exekutionstitel zu bilden. Die Systematik des Prämienvergleichs ist, dass eine Zahlungsverpflichtung über die Gesamtforderung oder zumindest über einen wesentlichen Teil davon geschaffen wird. Diese Zahlungsverpflichtung ist vollkommen unbedingt formuliert und bildet dadurch einen tauglichen Exekutionstitel. Würde ein Exekutionstitel eine Bedingung enthalten, so müsste der Eintritt dieser Bedingung gem § 7 Abs 2 EO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden. Eine derartige Urkunde wird idR nicht zu erlangen sein, sodass die Exekution ausscheiden würde.
Falsche Formulierungen wären zB: „Wenn die Firma A der Firma B in einer Woche nicht EUR 10.000,– bezahlt, dann zahlt sie in zwei Wochen EUR 20.000,–“, oder „Firma A ist bei sonstiger Exekution schuldig, der Firma B binnen einer Woche EUR 10.000,– oder binnen 2 Wochen EUR 20.000,– zu bezahlen“ usw.
Wenn der Schuldner den geringeren Betrag rechtzeitig bezahlt, ist er von jeder weiteren Leistung frei. Gegen eine dennoch aufgrund des Exekutionstitels vom Gläubiger eingeleiteten Exekution steht dem Schuldner die Oppositionsklage nach § 35 EO bzw ein Antrag nach § 40 Abs 1 EO offen.
Im Musterbeispiel wird die Bereinigung sämtlicher Ansprüche angestrebt. Bei einer derartigen Klausel ist stets zu überlegen, welche anderen Ansprüche zwischen den Parteien bestehen, die allenfalls mit der strittigen Sache in überhaupt keinem Zusammenhang stehen.