6.5.8 Welche sozialversicherungsrechtlichen Besonderheiten gibt es für Kleinunternehmer?
Für eine Befreiung von der Sozialversicherung für Kleinunternehmer gelten die gleichen Kriterien wie für Selbstständige. Die Eigenschaft als Kleinunternehmer hat auf die Befreiung von der Sozialversicherung keinen Einfluss, sondern ist lediglich steuerrelevant, weil die Betroffenen keine Umsatzsteuer erheben und abführen müssen, solange ihr Umsatz unterhalb von EUR 55.000,– jährlich liegt.
Bis zu diesem Betrag sind Sie von der Umsatzsteuer befreit, dürfen aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Wird die Grenze um nicht mehr als 10 % (bis EUR 60.500,–) überschritten, gilt die Befreiung noch bis zum Jahresende.