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Dokument-ID: 924192
4.3 Firmenbuchantrag im Falle der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes
Allgemeines
Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie jede Änderung einer Vertretungsbefugnis ist unverzüglich beim dafür zuständigen Firmenbuchgericht (siehe § 120 JN) zur Eintragung anzumelden (§ 73 AktG).