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Antrag auf Eintragung eines Prokuristen (Gesamtprokura)
per WebERV
Handelsgericht Wien
Firmenbuch
Marxergasse 1
1030 Wien
FN 11111a
Einschreiter: | Max Muster, geb 01.01.1950 |
Zu Handen: | RA Dr. Gustav Wichtig |
Antrag auf Eintragung eines Prokuristen
1-fach
1 Beilage
Sachverhalt
Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist zu FN 11111a Max Muster eU eingetragen. Max Muster hat am 01.11.2022 Herrn Peter Paul, geb 01.01.1980, 1010 Wien, Beispielweg 202, Prokura erteilt, mit dem Recht das Einzelunternehmen ab 01.11.2022 gemeinsam mit dem Einzelunternehmer oder einem weiteren Prokuristen zu vertreten.
Antrag
Unter Vorlage
- einer beglaubigten Musterzeichnungserklärung des Prokuristen
stellt der Einschreiter den
Prüfziffer: ###9F3CED71C17708C4B62CFB0CB77F48D2###
Antrag
zu FN 11111a – Taxi Max Muster eU
auf Bewilligung folgender Eintragung im Firmenbuch:
PROKURIST/IN | |
001 | Peter Paul, geb 01.01.1980 |
PERSONEN | |
001 | Peter Paul, geb 01.01.1980 |
…
Max Muster
Anmerkungen:
Die Eingabeschritte für das vorliegende Firmenbuchgesuch in der jeweiligen ERV-Maske (Software: Advokat) sind die folgenden:
Reiter: Stammdaten
Schriftsatzart: Firmenbucheintragung strukturiert (Auswahl)
Art: Begehren Einzelunternehmen
Reiter: Firmenbuch
Begehren: Änderungsantrag
Firmenbuchauszug (zuvor erstellten Firmenbuchauszug mit historischen Daten [!] nun importieren)
Antrag bearbeiten
Reiter: Personen
+Person (neu)
Person (001)*
Vorname*: Peter
Nachname*: Paul
Geburtsdatum*: 01.01.1980
Adresse*:
Straße*: Beispielstraße
Hausnummer*: 202
Staat*: AUT-Österreich
PLZ + Ort*: 1010 – Wien
Reiter: Funktionen
+Prokurist
Person (neu)*:
Person: (001) Peter Paul, geb 01.01.1980, Beispielstraße 202, 1010 Wien
Funktionsdaten
Vertretungsart: G
Text zur Vertretungsbefugnis: mit dem Einzelunternehmer oder einem weiteren Prokuristen
Von: 01.11.2022
Alle Felder, die in der Eingabemaske mit * gekennzeichnet sind, müssen ausgefüllt werden. Nach Erledigung dieser Punkte ist unter „Firmenbuchdaten bearbeiten und prüfen“ „Antrag prüfen“ anzuklicken. Die Eingaben werden dadurch zum Zweck einer Vorprüfung und Erhalt der Prüfsumme an das Bundesrechenzentrum übermittelt. Auf fehlende Daten wird in diesem Schritt hingewiesen.
Wird eine Prüfsumme bekanntgegeben, kann der Antragstext in ein Word-Dokument kopiert werden. Inhaltliche Veränderungen dürfen ab diesem Moment nicht mehr vorgenommen werden. Sind Änderungen notwendig, hat eine erneute Prüfung zu erfolgen und es ist die neue Prüfsumme mit dem geänderten Antragstext in das Word Dokument zu übernehmen.
Den Papier-Firmenbuchantrag hat der/die Inhaber/in beglaubigt zu unterzeichnen. Die Musterzeichnungserklärung ist vom Prokuristen/der Prokuristin beglaubigt zu unterfertigen. Danach sind beide Dokumente in Archivium oder cyberDOC einzustellen und unter dem Reiter Anlagen die entsprechenden Daten einzugeben.