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Dokument-ID: 1150157
Stückanteile, Teilung von Geschäftsanteilen
- Gesellschaftsvertragliche Bestimmung über Stückanteile:
Die Geschäftsanteile sind gem § 13 FlexKapGG in Stammeinlagenanteile von jeweils EUR … Nennbetrag gestückelt (Stückanteile).
Achtung: Die Stückanteile müssen auf einen Nennbetrag von zumindest EUR 1,– Nennbetrag lauten. - Gesellschaftsvertragliche Bestimmung, wonach die Teilung von Geschäftsanteilen ausdrücklich ausgeschlossen wird:
Die Geschäftsanteile bestimmen sich nach der Höhe der übernommenen Stammeinlagen. Jeder Gesellschafterin steht nur ein Geschäftsanteil zu. Die Teilbarkeit von Geschäftsanteilen wird ausdrücklich ausgeschlossen, übertragbar ist ausschließlich der gesamte Geschäftsanteil.
Achtung: Wird die Teilbarkeit von Geschäftsanteilen im Gesellschaftsvertrag nicht geregelt, so ist die Teilung von Geschäftsanteilen möglich.