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Fehlervermeidung bei der Firmenbuchanmeldung
Im Zuge von Firmenbuchanmeldungen treten häufig gleich gelagerte Fälle auf, die zu manchmal zeit- und kostenintensiven Verbesserungsaufträgen führen können. Hier wird auf häufige Fehlerquellen hingewiesen.
Praxiswissen
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                                                Firmenbuchanmeldung – beglaubigt oder unbeglaubigtFirmenbuchanmeldungen sind grundsätzlich in öffentlich beglaubigter Form beim jeweiligen Firmenbuchgericht einzureichen. Die Ausnahmen („vereinfachte“ Firmenbuchanmeldung) sind in § 11 FBG taxativ aufgezählt.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631052
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                                                Firmenbuchanmeldung – Archivium/cyberDOC oder PDFEine weitere Grundsatzfrage ist, ob die jeweilige Firmenbuchanmeldung im Archivium der Rechtsanwälte bzw im cyberDOC der Notar eingestellt werden oder ob die Vorlage im WebERV auch mittels PDF-Anhang zulässig ist.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631055
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                                                Firmenbuchanmeldung – BeglaubigungsklauselDie Beglaubigungsklausel auf der Firmenbuchanmeldung muss in deutscher Sprache verfasst oder von einem Dolmetscher übersetzt werden.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 631057