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Prüfung der Anmeldung durch das Firmenbuchgericht
Vorgehen des Gerichtes nach Antragstellung: Formelle und materielle Prüfung, Möglichkeit einer mündlichen Verhandlung, Verbesserungsverfahren, Fristsetzungsantrag
Praxiswissen
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                                                Prüfung der Anmeldung durch das FirmenbuchgerichtDie formelle Prüfung des Eintragungsgesuches umfasst mehrere Punkte, welche Sie in diesem Beitrag aufgelistet finden.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338652
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                                                Das VerbesserungsverfahrenIm Falle, dass eine Firmenbuchanmeldung unvollständig bzw mit einem sonstigen behebbaren Mangel behaftet ist, hat das Firmenbuchgericht dem Antragsteller die Verbesserung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist aufzutragen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338783
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                                                Verständigung von BeteiligtenGem § 18 FBG ist im Falle, dass durch eine Verfügung des Firmenbuchgerichtes in die Rechte eines materiell Beteiligten eingegriffen werden soll, dieser Betroffene vom beabsichtigten Eingriff – vorher – zu verständigen.Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 339192