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Steuerrechtliche Auswirkungen der Einbringung
Ausführungen zu Folgen der Einbringung beim Einbringenden und bei der übernehmenden Körperschaft (Bewertung, erforderliche Bilanzen, Gegenleistung)
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                                                Erforderliche BilanzenAnlässlich der Einbringung sind, mit Ausnahme der Einbringung von Kapitalanteilen, zwei steuerliche Bilanzen erforderlich: eine Gesamtbilanz für den Betrieb des Einbringenden und eine Einbringungsbilanz.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 285914
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                                                Bewertung des Einbringungsvermögens – Kapitalanteile im PrivatvermögenKapitalanteile, die nicht zu einem (inländischen) Betriebsvermögen gehören, sind gem § 17 Abs 1 UmgrStG grundsätzlich mit den Anschaffungskosten anzusetzen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 652988
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                                                Bewertung bei Einbringung durch eine MitunternehmerschaftFür den Fall der Einbringung durch eine Mitunternehmerschaft besteht eine gesonderte Regelung in § 16 Abs 4 UmgrStG für die Bewertung des Einbringungsvermögens.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 652972
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                                                Bewertung des Einbringungsvermögens – BetriebsvermögenGem § 16 Abs 1 UmgrStG gilt der Buchwerteinbringungsgrundsatz, allerdings ist für bestimmte Einbringungsfälle mit Auslandsbezug eine verpflichtende Bewertung des Einbringungsvermögens mit dem gemeinen Wert nach § 16 Abs 2 UmgrStG vorgesehen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 652685
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                                                Die Gegenleistung – Anteile an der übernehmenden GesellschaftDer Einbringende erhält für die Einbringung eine Gegenleistung, diese kann in der Gewährung neuer Anteile an der übernehmenden Körperschaft bestehen (einbringungsgeborene Anteile), oder in der Werterhöhung bestehender Anteile.
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                                                Auswirkungen der Einbringung bei der übernehmenden KörperschaftAuswirkungen der Einbringung auf die Ertragsteuer und Bilanzsteuer. Ua mit den Themen Internationale Schachtelbeteiligung, Verlustabzug und Ausschüttungsfiktion bei rückwirkenden Entnahmen.Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286010
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                                                Sonstige Rechtsfolgen der EinbringungWelche sonstigen Rechtsfolgen, zB hinsichtlich der Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer, bringt die Einbringung mit sich? Welche Konsequenzen drohen, wenn der Wert der eingebrachten Anteile höher/geringer als der Wert des Einbringungsvermögens ist?Michael Petritz - Jürgen Reinold - Ernst Komarek - Andreas Kampitsch - Christian Gattringer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 286022