© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Dokument-ID: 102612
Rechtsanwaltsordnung (RAO)
§ 54.
Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuß der Rechtsanwaltskammer längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.
(Anm. d. Red.: Gem. BGBl. I Nr. 63/2026 gilt ab 01.01.2027:
„Über einen Antrag auf Gewährung von Leistungen aus der Versorgungseinrichtung hat der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer oder gegebenenfalls der Vorstand der Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft längstens innerhalb dreier Monate zu entscheiden.“)