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Dokument-ID: 014894
Vbg Grundverkehrsgesetz (GVG (V))
§ 18. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
Die in den §§ 5 Abs. 3, 11 Abs. 4, 12 Abs. 2 und § 17 geregelten Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.