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Neu Dokument-ID: 177666

Vorschrift

Wiener Landwirtschaftliches Siedlungsgesetz (Wr LSG)

Inhaltsverzeichnis

§ 2a.

idF LGBL. Nr. 12/1972 | Datum des Inkrafttretens 26.08.1972

(1) Die in § 2 Z. 6 genannten Erwerbsvorgänge sind auch dann Gegenstand von Siedlungsverfahren, wenn der Erwerb durch den voraussichtlichen Betriebsnachfolger erfolgt, sofern dieser selbst im Betrieb mitarbeitet.

(2) Die in Abs. 1 genannten Erwerbsvorgänge sind keine Siedlungsmaßnahme, wenn der voraussichtliche Betriebsnachfolger nicht innerhalb von 8 Jahren nach Vertragsabschluß die Bewirtschaftung des Betriebes übernommen hat.