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Dokument-ID: 185719
Burgenländische Grundverkehrsverordnung (Bgld. GVVO)
§ 4. Aufwandsentschädigung
(1) Die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen sowie für die den Sitzungen beigezogenen Schriftführerinnen oder Schriftführern beträgt
| 36,30 Euro |
| 43,60 Euro. |
(2) Den Vorsitzenden der Grundverkehrsbezirkskommissionen gebühren im Fall des Abs. 1 Z 1 43,60 Euro, im Fall des Abs. 1 Z 2 58,10 Euro als Sitzungsgeld.