© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 185719

Vorschrift

Burgenländische Grundverkehrsverordnung (Bgld. GVVO)

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Aufwandsentschädigung

idF LGBl. Nr. 45/2007 | Datum des Inkrafttretens 19.06.2007

(1) Die Höhe des Sitzungsgeldes für die Mitglieder der Grundverkehrsbezirkskommissionen sowie für die den Sitzungen beigezogenen Schriftführerinnen oder Schriftführern beträgt

  1. bei einer Dauer der Sitzung bis zu zwei Stunden

36,30 Euro

  1. bei einer Dauer der Sitzung über zwei Stunden

43,60 Euro.

(2) Den Vorsitzenden der Grundverkehrsbezirkskommissionen gebühren im Fall des Abs. 1 Z 1 43,60 Euro, im Fall des Abs. 1 Z 2 58,10 Euro als Sitzungsgeld.