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Neu Dokument-ID: 170803

Vorschrift

Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG)

Inhaltsverzeichnis

Abschnitt II

Angaben über den Immobilienfonds

  1. Bezeichnung des Fonds

  2. Zeitpunkt der Gründung des Fonds

  3. Angabe der Stelle, bei der die Fondsbestimmungen sowie die nach dem ImmoInvFG vorgesehenen Berichte erhältlich sind

  4. Die steuerliche Behandlung des Anteilscheines

  5. Stichtag für den Rechnungsabschluss und Angabe der Häufigkeit und Form der Ausschüttung

  6. Name des Bankprüfers

  7. Voraussetzungen, unter denen die Verwaltung des Fonds gekündigt werden kann; Kündigungsfrist

  8. Angabe der Art und der Hauptmerkmale der Anteile, insbesondere:

    • Originalurkunden oder Zertifikate über diese Urkunden, Eintragung in einem Register oder auf einem Konto

    • Merkmale der Anteile: Namens- oder Inhaberpapiere, gegebenenfalls Angabe der Stückelung

    • Rechte der Anteilinhaber, insbesondere bei Kündigung

    • Je Immobilie: Anschaffungskosten, vermietbare Flächen, Errichtungsjahr, Summe der Kosten der durchgeführten Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Summe der Kosten geplanter Instandsetzungs-, Instandhaltungs-, Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Art der Betriebskostenverrechnung

    • Bücherliche Belastung und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind, je Immobilie

    • Darstellung des Kaufpreises der angebotenen Veranlagung samt aller Nebenkosten

    • Art und Umfang der grundbücherlichen Sicherung der Veranlagung

    • Projektierte Rentabilität und Berechnungsmethode der Rentabilität

  9. Angabe der Börsen oder Märkte, an denen die Anteile amtlich notiert oder gehandelt werden

  10. Modalitäten und Bedingungen für die Ausgabe und den Verkauf der Anteile

  11. Modalitäten und Bedingungen der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile und Voraussetzungen, unter denen diese ausgesetzt werden kann

  12. Beschreibung der Regeln für die Ermittlung und Verwendung der Erträge und Beschreibung der Ansprüche der Anteilinhaber auf Erträge

  13. Beschreibung der Anlageziele des Immobilienfonds, einschließlich der finanziellen Ziele (zum Beispiel Kapital- oder Ertragssteigerung), der Anlagepolitik (zum Beispiel Immobilienspezialisierung auf geographische Gebiete oder Wirtschaftsbereiche), etwaiger Beschränkungen bei dieser Anlagepolitik sowie der Angabe der Befugnisse der Kreditaufnahme, von denen bei der Verwaltung des Immobilienfonds Gebrauch gemacht werden kann

  14. Bewertungsgrundsätze

  15. Ermittlung der Verkaufs- oder Ausgabe- und der Auszahlungs- oder Rücknahmepreise der Anteile, insbesondere:

    • Methode und Häufigkeit der Berechnung dieser Preise

    • Angaben der mit dem Verkauf, der Ausgabe, der Rücknahme oder Auszahlung der Anteile verbundenen Kosten

    • Angaben von Art, Ort und Häufigkeit der Veröffentlichung dieser Preise

  16. Angaben über die Methode, die Höhe und die Berechnung der zu Lasten des Immobilienfonds gehenden Vergütungen für die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien, die Depotbank oder Dritte und der Unkostenerstattungen an die Kapitalanlagegesellschaft für Immobilien, die Depotbank oder Dritte durch den Immobilienfonds

  17. sofern Dienste externer Beratungsfirmen oder Anlageberater in Anspruch genommen werden und die Vergütungen hiefür zu Lasten des Immobilienfonds gehen, Angaben über:

    • den Namen der Firma oder des Beraters

    • Einzelheiten des Vertrages mit der Verwaltungsgesellschaft oder der Investmentgesellschaft, die für die Anteilinhaber von Interesse sind

    • andere Tätigkeiten von Bedeutung