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Neu Dokument-ID: 1265327

Christian Lutz - Franz Hausegger | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.12.4 Beendigung des Dienstverhältnisses

Das Rechtsinstitut der „unverfallbaren Anwartschaft“ sichert bei Erfüllung bestimmter gesetzlicher und vertraglicher Voraussetzungen (welche überdies abhängig von der jeweiligen Pensionszusage sind), dass den einzelnen Arbeitnehmern ein bestimmter erworbener Rechtsanspruch (unverfallbar) verbleibt und die Arbeitnehmer bezüglich dieses Unverfallbarkeitsbetrages entsprechende Dispositionsmöglichkeiten haben.

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