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Dokument-ID: 384301
2.1.12 Versicherung des Geschäftsführerrisikos
Zweck der Versicherung ist, die mit dem Betrieb des Unternehmens verbundenen Haftpflichtrisiken gegenüber Dritten, seien es Kunden oder Außenstehende, abzusichern. Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherungen werden entweder für Schadensursachen angeboten, die während der Versicherungsperiode auftreten (occurrence), oder für Ansprüche, die in der Versicherungsperiode geltend gemacht wurden (claims made).