© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Softwarekaufvertrag – Checkliste
- Parteien:
Die vollständigen Namen und Adressen der Vertragsparteien (Käufer und Verkäufer) sowie deren Vertreter, falls vorhanden. - Genaue Beschreibung des Softwarepaketes:
Eine genaue Beschreibung, die empfehlenswerterweise in einem Pflichtenheft zu erfolgen hat, ist unumgänglich. - Übergabe des Sourcecodes (Quellcode):
Zur Wartung bzw Weiterentwicklung der Software ist der Sourcecode erforderlich. Bei Verkauf einer Standardsoftware ist die Übergabe des Quellcodes unüblich, bei Kauf einer Individualsoftware jedoch dem Käufer anzuraten. Gegebenenfalls ist auch die (versiegelte) Hinterlegung bei einem der Vertragsteile oder bei einem Dritten denkbar. - Installation der Software:
Ein wichtiger Punkt, der vertraglich zu regeln ist, betrifft die Frage, von wem die Installation der Software zu erfolgen hat und wen letztendlich dafür die Verantwortung trifft. Soll dies der Verkäufer übernehmen sind vorher Erkundigungen hinsichtlich der Beschaffenheit des IT-Systems des Käufers einzuholen. - Systemumgebung:
Meistens ist die Software nur auf spezieller Hardware und unter einem speziellen Betriebssystem einsetzbar. Es empfiehlt sich daher, die Systemumgebung grob zu umschreiben, um klarzustellen, welchen Umgebungsbedingungen die Software genügen muss. - Entgelt- und Zahlungsbedingungen:
Die näheren Umstände der Bezahlung, die Regelung von Verzugszinsen sowie gegebenenfalls die Einbehaltung eines Haftungsrücklasses sind ebenfalls zentrale Vertragsbedingungen. - Termine und Schulung:
Eine genaue Terminisierung der Leistungserbringung ist unabdingbar. Diese kann gegebenenfalls mit einer Konventionalstrafe abgesichert werden. Üblich ist auch, dass der Verkäufer den Käufer bzw dessen Leute einschult, was vertraglich auch näher geregelt sein sollte. - Qualitätsanforderungen:
Sollten spezielle Funktionalitäten und Anforderungen gestellt werden, sind diese – gegebenenfalls im Pflichtenheft – näher zu definieren. Hiezu zählt zB die Benutzerfreundlichkeit, Robustheit gegen Bedienungs- und Hardwarefehler (keine Datenverluste), Anpassbarkeit an andere Betriebssysteme etc. - Abnahme:
Es empfiehlt sich eine Regelung, wann die gelieferte Software als mängelfrei abgenommen gilt (zB wenn der Käufer die Lieferung nicht binnen einer bestimmten Frist schriftlich rügt). Es ist auch üblich, einen Abnahmetest näher zu definieren, den die Software vor Abnahme zu bestehen hat. - Schutzrechte:
Da Computerprogramme urheberrechtlich geschützt sind (§ 40a–e UrhG), ist eine Regelung vorzusehen, dass dem Käufer, so weit dies für die vertragsmäßige Verwendung erforderlich ist, daran ein Werknutzungsrecht (ausschließliches Nutzungsrecht nach § 24 UrhG) oder eine Werknutzungsbewilligung (nicht ausschließlich) zusteht. Sollte in Schutzrechte Dritter eingegriffen werden, sollte eine Haftungsfreistellung des Käufers durch den Verkäufer normiert werden. Eine Werknutzungsbewilligung kommt ebenso ein Betracht; diese ist allerdings nicht exklusiv auf einen Vertragspartner beschränkt und kann somit auch mit anderen Kunden vereinbart werden. Letztere wird daher bei Standardsoftware meist zwingend gewählt werden müssen. - Gewährleistung:
Eine Modifikation der Gewährleistungsbestimmungen ist allenfalls möglich, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Darüber hinaus ist es möglich, eine Garantie für einen bestimmten Zeitraum zu vereinbaren. Support:
Supportbestimmungen in einem Vertrag sollen klare Richtlinien und Vereinbarungen festlegen, wie der Support für die erworbene Software bereitgestellt wird. Diese Bestimmungen sind wichtig, um sicherzustellen, dass der Kunde bei Fragen, Problemen oder Bedarf an Hilfeleistungen angemessen unterstützt wird. Sie umfassen die Verfügbarkeit, Kontaktoptionen und Verantwortlichkeiten für den Support, sowie Eskalationsverfahren, Reaktionszeiten und Kosten. Weitere Aspekte sind Software-Updates, Wartungsdienste, die Gewährleistungsdauer, Beendigungsoptionen und Haftungsausschlüsse. Vertraulichkeit und Datenschutz sind ebenfalls wichtige Aspekte, die berücksichtigt werden müssen.