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Dokument-ID: 1250841
9.4.1 AMS-Förderung für Lehrausbildungen
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung können alle Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen beantragen, die nach dem § 2 Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem § 2(1) Land- und forst-wirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) zur Ausbildung von Lehrlingen berechtigt sind.