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Susanna Perl-Lippitsch | Muster | Schriftsatzmuster

Aufteilungsantrag gem §§ 81 ff EheG (Liegenschaft, Darlehen) verbunden mit Antrag auf Rechnungslegung

Antragsteller/in:

… [Name]
… [Adresse]

Vertreten durch:

[Name]
Rechtsanwält/in
… [Adresse]

Antragsgegner/in:

… [Name]
… [Adresse]

Wegen:

Aufteilung gem §§ 81 ff EheG
Streitwert EUR …

2-fach
Beilagen

Antrag auf Rechnungslegung durch den/die Antragsgegner/in

Antrag auf Aufteilung gem §§ 81 ff EheG

1. Allgemeines

Die Ehe der Streitteile wurde mit hg Urteil vom … [Datum], zu GZ … [Nummer] gem § 55 EheG geschieden, wobei das überwiegende Verschulden an der Zerrüttung der Ehe den/die Antragsgegner/in trifft und der Ausspruch gem § 61 Abs 3 EheG urteilsmäßig erfolgte.

Der gegenständliche Antrag ist daher innerhalb der Frist des § 95 EheG gestellt.

Der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war in … [Adresse der Ehewohnung], woraus sich die örtliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ergibt.

Beweis:

PV
Beizuschaffender hg Akt zu GZ … [Nummer]

2. Aufteilungsstichtag

Für den Umfang der Aufteilungsmasse ist der Zeitpunkt der Auflösung der ehelichen Gemeinschaft maßgebend. Die eheliche Gemeinschaft wurde im … [Datum] aufgelöst, sohin ist dieser Zeitpunkt als Stichtag zur Einbeziehung der Aufteilungsmasse heranzuziehen.

Beweis:

PV

3. Aufteilungsmasse

3.1

Eheliches Gebrauchsvermögen bzw eheliche Ersparnisse

3.1.1

Liegenschaft EZ … [Nummer], KG … [Nummer], … [Gemeinde]

Die Liegenschaft in … [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer], … [Gemeinde] bestehend aus Grundstück Nr … [Nummer] mit einer Gesamtfläche von … m² steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragsgegners/der Antragsgegnerin (Beilage *). Der/die Antragsgegner/in erwarb diese Liegenschaft im Jahr … zu einem Kaufpreis von … [EUR] (Beilage *).

Diese Liegenschaft wurde während aufrechter Ehe der Streitteile unter Zuhilfenahme ehelicher Ersparnisse vom/von der Antragsgegner/in angeschafft. Für die Anschaffung der Liegenschaft nahm der/die Antragsgegner/in einen Kredit über … [EUR] auf, welchen er/sie während aufrechter Ehe mit dem/der Antragsteller/in abbezahlte. Der im Kreditbetrag keine Deckung findende Rest der Kaufsumme, wurde aus ehelichen Ersparnissen, insbesondere durch den Verkauf von während aufrechter Ehe erwirtschafteten Immobilien, getilgt.

Der/Die Antragsteller/in erwarb während aufrechter Ehe im Jahr … eine Eigentumswohnung in … [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer] … [Gemeinde], für die er/sie einen Kredit über … [EUR] aufnahm und diesen allein abbezahlte (Beilage *). Im Jahr … verkaufte der/die Antragsteller/in seine/ihre Eigentumswohnung und investierte den daraus erzielten Verkaufserlös in den Erwerb der oben genannten Liegenschaft in ... [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer] … [Gemeinde].

Weiters übergab der/die Antragstellerin im Zuge der Anschaffung dieser Liegenschaft … [EUR], welche er/sie aus dem Freiwerden einer Lebensversicherung erhielt, an den/die Antragsgegner/in (Beilage *).

Generell ist festzuhalten, dass der/die Antragsgegner/in für die finanzielle Gebarung in der Ehe verantwortlich war, sämtliche Ersparnisse verwaltete und auch stets von dem/der Antragsteller/in sämtliche von ihm/ihr ins Verdienen gebrachten Gelder erhielt.

Bei der Liegenschaft in … handelt es sich sohin um eine eheliche Errungenschaft, welche in die Aufteilung mit einzubeziehen ist. Die Liegenschaft besitzt derzeit einen lastenfreien Verkehrswert von zumindest … [EUR] bis … [EUR].

Beweis:

  • PV
  • Grundbuchsauszüge ... Beilage *
  • Kaufvertrag vom … Beilage *
  • Kreditanbot vom … Beilage *
  • Kontoauszug vom … Beilage *
  • Einzuholendes gerichtliches Sachverständigengutachten aus dem Fachbereich Immobilienbewertung

3.1.2

Ehewohnung

Die vormalige Ehewohnung in … [Adresse der Ehewohnung] wurde mit Schenkungsvertrag vom … [Datum] an den/die gemeinsamen Sohn/Tochter, … [Name], übertragen und ist sohin nicht in die Aufteilung mit einzubeziehen.

Beweis:

  • PV
  • Im Bestreitungsfall vorzulegender Schenkungsvertrag vom … [Datum]

3.2

Verbindlichkeiten

3.2.1

Darlehen des Antragsgegners/der Antragsgegnerin

Der/die Antragsteller/in kam im … [Datum] mit dem/der Antragsgegner/in überein, diesem/dieser einen Betrag von … [EUR] zu leihen und übergab diesen Betrag in bar an den/die Antragsgegner/in. Bezüglich der Rückzahlung dieses Darlehens wurde eine Rückzahlung innerhalb … [Zeitraum] vereinbart. Bisher kam der/die Antragsgegner/in trotz mehrmaliger Aufforderung durch den/die Antragsteller/in seiner/ihrer Rückzahlungsverpflichtung nicht nach, sodass der Darlehensbetrag nach wie vor mit einer Summe von … [EUR] unberichtigt aushaftet.

Grundsätzlich besteht ein Vorrang des Aufteilungsverfahrens gegenüber dem streitigen Verfahren, um zu verhindern, dass das in einem Rechtsstreit gewonnene Ergebnis durch ein Aufteilungsverfahren konterkariert wird (Gitschthaler, Aufteilungsrecht2, Rz 530). Die Aufteilung der im Zusammenhang mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen gemachten Schulden unterliegt auch dann dem Außerstreitverfahren, wenn es sich nicht um Schulden gegenüber außenstehenden Dritten handelt, sondern um solche eines Ehegatten gegenüber dem anderen (EFSlg 37.493; 4 R 100/80).

Beweis:

  • PV

3.3

Eheliche Ersparnisse

Der/Die Antragsgegner/in nahm bei Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft sämtliche, zu diesem Zeitpunkt vorhandenen, Ersparnisse der Ehegatten an sich, sodass sich der/die Antragsteller/in, welcher/welche keinen Einblick in die Finanzen der Familie hatte, nunmehr dazu veranlasst sieht, den nachstehend ausgeführten Antrag auf Rechnungslegung zu stellen.

Beweis:

  • PV

4. Ausgleich von Benachteiligungen

Von § 91 Abs 1 EheG sind alle Verringerungen von Ersparnissen erfasst, die während der ehelichen Krise dadurch entstehen, dass ein Ehegatte plötzlich, sei es für sich alleine, sei es schon zusammen mit einem zukünftigen Partner, einen aufwendigen Lebensstil pflegt und mehr für seinen persönlichen Bedarf ausgibt, als es bisher die Lebensgewohnheiten in der Ehe entsprochen hat, oder sonst Umschichtungen vornimmt (Gitschthaler Aufteilungsrecht 2. Auflage, Rz 32). § 91 Abs 1 EheG ist auch auf Vermögensverringerungen nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft oder nach Ehescheidung anzuwenden (Gitschthaler Aufteilungsrecht 2. Auflage, Rz 30).

Der/die Antragsgegner/in erwarb nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft und ohne dass der/die Antragsteller/in darüber in Kenntnis war, mit Kaufvertrag vom … [Datum] (Beilage *) gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin/ihrem Lebensgefährten die Liegenschaft in [Gemeinde], EZ … [Nummer] KG … [Nummer] … [Gemeinde], um einen Kaufpreis von … [EUR].

Aufgrund der beiliegenden Pfandurkunde (Beilage *) geht der/die Antragsteller/in davon aus, dass der Kaufpreis teilweise fremd- und teilweise mit Eigenmitteln finanziert wurde. Bei den Eigenmitteln, welche der/die Antragsgegner/in zur Anschaffung dieser Liegenschaft aufwendete, handelt es sich um eheliche Ersparnisse, welche der Aufteilung unterliegen und vom Antragsgegner/von der Antragsgegnerin in die Anschaffung einer Liegenschaft mit seiner neuen Lebensgefährtin/ihrem neuen Lebensgefährten gesteckt wurden.

Mit notariellem Übergabsvertrag vom … [Datum] (Beilage *) übertrug der/die Antragsgegner/in seinen/ihren Hälfteanteil an eben jener Liegenschaft an seine Lebensgefährtin/ihren Lebensgefährten, … [Name]. Als Gegenleistung ließ sich der/die Antragsgegner/in das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsgebrauchsrecht sowie das Ausgedinge einräumen. Der/Die Antragsgegner/in hat sohin eheliche Ersparnisse verringert und der Aufteilung entzogen.

Gegenständlich wird so vorzugehen sein, als ob dem/der Antragsgegner/in der Vermögenswert, sohin die ehelichen Ersparnisse, welche er/sie in den Ankauf der neuen Liegenschaft gesteckt hat und um den er/sie die Aufteilungsmasse verringert hat, bei der Aufteilung zugutegekommen wären. Der/die Antragsgegner/in wird sich daher so behandeln lassen müssen, als hätte er/sie die Verfügung nicht getroffen.

Beweis:

PV
Kaufvertrag vom … (Beilage *)
Pfandurkunde vom … (Beilage *)
Übergabsvertrag vom … (Beilage *)

5. Rechnungslegungsanspruch

Aus der Vorgehensweise des Antragsgegners/der Antragsgegnerin ist evident, dass dieser/diese nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft, der nachehelichen Aufteilung unterliegende, eheliche Ersparnisse an sich genommen hat und mit diesen den Ankauf der in … [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer], … [Gemeinde] gelegenen Liegenschaft mit seiner neuen Lebensgefährtin/ihrem neuen Lebensgefährten finanzierte. Daraus ergibt sich, dass der/die Antragsgegner/in zunächst eheliche Ersparnisse verheimlichte und in weiterer Folge versuchte, diese durch die Übergabe seiner/ihrer Liegenschaftshälfte an seine neue Lebensgefährtin/ihren neuen Lebensgefährten zu verschleiern.

Aus diesen Vorgehensweisen des Antragsgegners/der Antragsgegnerin ist abzuleiten, dass dieser/diese auf ein Verschleiern bzw Verbergen von Vermögenswerten abstellt, um diese von der nachehelichen Aufteilung auszunehmen.

Art XLII Abs 1 EGZPO findet auch im Aufteilungsverfahren unter der Voraussetzung, dass Vermögen verheimlicht oder verschwiegen wurde, Anwendung. Gegenständlich hat der/die Antragsgegner/in noch während aufrechter Ehe mit dem/der Antragsteller/in eine Liegenschaft mit seiner neuen Lebensgefährtin/ihrem neuen Lebensgefährten erworben und zur Deckung des Kaufpreises eheliche Ersparnisse verwendet und diesbezüglich grundbücherliche Verfügungen getroffen, um diese Vermögenswerte der Aufteilung zu entziehen.

Der/die AntragstellerIn stellt daher nachstehenden

Antrag,

dem/der Antragsgegner/in aufzutragen, dahingehend Rechnung zu legen,

  1. mit welchen finanziellen Mitteln die Liegenschaft in [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer], … [Gemeinde] im Jahr … angeschafft wurde und
  2. mit welchen finanziellen Mitteln die Liegenschaft in [Gemeinde], EZ … [Nummer], KG … [Nummer], … [Gemeinde] im Jahr …. angeschafft wurde, sowie
  3. welche ehelichen Ersparnisse und deren Höhe zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft … [Datum] vorhanden waren.

Nach Erhalt dieser Unterlagen behält sich der/die Antragsteller/in jede Stellungnahme und ergänzendes Vorbringen hierzu vor.

6. Letztlich wird gestellt der

Antrag,

  1. das Bezirksgericht … möge das gesamte eheliche Gebrauchsvermögen und die gesamten ehelichen Ersparnisse gem den §§ 81 ff EheG nach Billigkeit aufteilen und
  2. den/die Antragsgegner/in gem § 78 AußStrG zum Ersatz der Kosten dieses Verfahrens gem § 19a RAO zu Handen des Antragsteller/invertreter binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu verpflichten.

Ausdrücklich hält der/die Antragsteller/in in diesem Zusammenhang fest, dass eine umfassende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragt wird und sie sich im Sinne der Judikatur zu § 95 EheG vorbehält, im Hinblick auf die realen Ergebnisse des Aufteilungsverfahrens auch erst in einem späteren Verfahrensstadium ihr Begehren auszudehnen, zu präzisieren oder zu modifizieren.