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22.01.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1249127

Die neue TRVB 147 S 25: Was ist Stand der Technik bei Sprühwasserlöschanlagen?

Clemens Purtscher - WEKA (eha)

Sprühwasserlöschanlagen bieten schnellen, effektiven Brandschutz, auch wenn kein Personal im Betrieb ist. Ihre Planung, Errichtung und Wartung richten sich ab sofort nach der TRVB 147 S 25 und der ÖNORM CEN/TS 14816.

Sprühwasserlöschanlagen: Effektiv und umweltfreundlich

Mithilfe von Sprühwasserlöschanlagen kann ein schneller und effektiver Brandschutz auch zu Zeiten, in denen kein Personal im Betrieb ist, gewährleistet werden. Sie halten Brand- und Löschschäden gering und sind umweltfreundlich. Zugleich verlangen sie Fachexpertise bei der Errichtung und auch bei Änderungen im Betriebsablauf, wodurch neue Gefährdungslagen entstehen können. Die neue TRVB 147 S 25 regelt nun alles, was solche Anlagen betrifft – auch mit Folgen für bereits bestehende Sprühwasseranlagen, falls diese erweitert werden. Sie ist eine Ergänzung zur ÖNORM CEN/TS 14816:2009 „Sprühwasserlöschanlagen – Planung, Einbau und Wartung“ und zusammen mit dieser zu lesen.

Geltungsbereich der TRVB 147

Die TRVB 147 S 25 gilt für Sprühwasserlöschanlagen, bei denen die Planung für die Errichtung oder die Erweiterung nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie begann. Wenn bei Erweiterungen bestehender Anlagen die Anwendung der TRVB 147 nicht möglich ist, muss in Abstimmung mit der abnehmenden Stelle ein Anlagenkonzept erstellt werden, um ein gleichwertiges Sicherheitsniveau zu gewährleisten.

Anwendungsbereiche einer Sprühwasserlöschanlage

Sprühwasserlöschanlagen werden gerne zum Schutz in Räumlichkeiten eingesetzt, in denen mit einer schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist und Wasser sich als Löschmittel anbietet. Natürlich dürfen sie nicht bei Materialien angewendet werden, die mit Wasser heftig oder unter Bildung gefährlicher Nebenprodukte reagieren.

Zu den möglichen Anwendungen von Sprühwasserlöschanlagen zählen unter anderem:

  • Papiermaschinen und Druckmaschinen
  • Transformatoren mit Öl als Kühlmittel
  • Sägewerke, Spänetrockner und Holzspansilos
  • Rolltreppen, Förderbänder und andere umlaufende Konstruktionen
  • Kabelkanäle und Kabelpritschen
  • Lagerungs- und Umschlagsflächen von Explosivstoffen

Schutzumfang nach TRVB 147

Die TRVB 147 untergliedert hinsichtlich des Schutzumfangs von Sprühwasserlöschanlagen:

  • Vollschutz: Die Sprühwasserlöschanlage schützt das gesamte Gebäude.
  • Brandabschnittschutz: Die Anlage schützt einen oder mehrere Brandabschnitte eines Gebäudes. Von ungeschützten Bereichen müssen diese durch brandabschnittsbildende Bauteile oder Trennbauteile mit einem Feuerwiderstand von 90 Minuten getrennt sein.
  • Objektschutz: Darunter fällt der Schutz von Einrichtungen, Teilbereichen, Objekten, Maschinen etc.
  • Expositionsschutz: Hier erfolgt Schutz gegen Wärmestrahlung durch Kühlung der bestrahlten Oberflächen.

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