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16.06.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1252632

Neue Hitzeschutzverordnung – sind Sie schon vorbereitet?

FORUM Media (kp)

Seit 01.01.2026 gilt die Hitzeschutzverordnung für alle Tätigkeiten im Freien und für Bauarbeiten. Haben Sie die neuen Schutzmaßnahmen vor Hitze und UV-Strahlung schon umgesetzt und alle Mitarbeiter unterwiesen?

Gefahren durch Hitze

Neben dem Nachlassen der Konzentration und Leistungsfähigkeit kann Hitze zu folgenden gesundheitlichen Komplikationen führen:

  • Anstieg der Körperkerntemperatur
  • Kollaps (Blutdruckabfall, Schwächegefühl, Schwindel, Übelkeit und Ohnmacht)
  • Hitzschlag (zunächst starkes Schwitzen am Kopf, dann plötzliches Aufhören des Schwitzens, Verwirrtheit, Bewusstseinsverlust)
  • Muskelkrämpfe ausgelöst durch einen Flüssigkeitsverlust
  • Hitzeausschlag (Hautrötungen, oft am Nacken und Oberkörper)

Wann liegt Hitze im Sinne der Hitzeschutzverordnung vor?

Laut § 1 Hitze-V maßgeblich sind die Angaben von GeoSphere Austria (Hitzewarnungen). Ab der Warnstufe 2 (gelb; 30-34 °C gefühlter Temperatur) sind die Schutzmaßnahmen gem der Hitzeschutzverordnung (Hitze-V) anzuwenden. Die Pflichten gelten für alle Arbeiten im Freien – auf Baustellen, in Arbeitsstätten sowie auf auswärtigen Arbeitsstellen.

Wie bestimmt man den UV-Index?

Den UV-Index erfährt man ebenfalls auf der Website von GeoSpere Austria (UV-Belastung), über das UV Messnetz Österreich, sowie auch in manchen Wetter-Apps. Das Zentral-Arbeitsinspektorat selbst verweist auf die beiden genannten Websites.

Evaluierungspflichten (§ 4 Hitze-V)

Zu beurteilen sind vor allem das Ausmaß von Hitze und UV-Strahlung, die Höhenlage, die Dauer und Schwere der Tätigkeit, das Vorhandensein zusätzlicher Wärmequellen, sowie die körperlichen Auswirkungen von Hitze auf die Leistungsfähigkeit.

Viele Schutzmaßnahmen (§ 5 Hitze-V)

Der Gesetzgeber erwartet die Erstellung eines Maßnahmenprogramms gem der Grundsätze der Gefahrenverhütung (§ 7 ASchG).

  1. Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung – zB durch eine Verlagerung der Arbeitszeit oder eine Reduzierung der Arbeitsschwere.
  2. Technische Maßnahmen – zB eine Beschattung der Arbeitsplätze, Wasservernebelung oder Duschgelegenheiten.
  3. Organisatorische Maßnahmen – in Form eines Tätigkeitswechsels, der Verlagerung von Tätigkeiten in den Schatten.
  4. Personenbezogene Maßnahmen – zB Vorsehen von leichter Kleidung, durch Kopfschutz, Nackenschutz, Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme (alles mit UV-Schutzfunktion) oder kühlende Kleidung.
  5. Die Erinnerung bzw Möglichkeit, ausreichend zu trinken.

Die erhobenen Risiken und die abgeleiteten Maßnahmen sind wie schon bisher üblich zu dokumentieren.

Unterweisungspflichten (§ 7 Hitze-V)

Die Unterweisung hat die Themen zu umfassen:

  • die potenziellen Gefahren, die von Hitze und natürlicher UV-Strahlung ausgehen, und das rechtzeitige Erkennen von Gesundheitsbeeinträchtigungen,
  • wie man sich über die aktuelle Hitzewarnung und den aktuellen UV-Index informieren kann und welche Bedeutung diese Informationen haben,
  • welche Schutzmaßnahmen zu setzen sind,
  • die freiwillige Untersuchung nach § 5 Abs 1 Z 7 der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ).

Nachrüstung von Kranen und Kabinen von selbstfahrenden Arbeitsmitteln (§ 6 Hitze-V)

Krankabinen müssen aufgrund der neuen Hitzeschutzverordnung spätestens ab 01.06.2027 ausreichend gekühlt werden können, gegebenenfalls durch Kühlgeräte. Die Fahrerkabinen von Fahrzeugen auf Baustellen oder auswärtigen Arbeitsstellen müssen grundsätzlich klimatisiert sein. Sollten die Fahrzeuge derzeit keine Klimatisierung ermöglichen, sind andere Schutzmaßnahmen zu treffen. Bei Neuanschaffungen muss auf die Kühlbarkeit geachtet werden.

Weiterführende Infos:

Hitzeschutzverordnung

Zentral-Arbeitsinspektorat

AUVA Merkblatt Sommerliche Hitze – Präventionsmaßnahmen

GeoSphere Austria: Wetterprognose Österreich, Hitzewarnungen, UV-Belastung

UV-Index: UV-Index und das österreichische Messnetz, UV Messnetz Österreich

Gesundheitsministerium – Hitzeschutzplan Österreich

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