© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

16.07.2026 | Arbeitssicherheit & Brandschutz | ID: 1276362

Neuerungen durch die neue Maschinenverordnung

Stefan Krähan - Redaktion FORUM

Mit der neuen Maschinenverordnung gelten für Hersteller:innen, Inverkehrbringer:innen und Anwender:innen neue Richtlinien, die es zu befolgen gilt.

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG am 20. Jänner 2027 als Herstellervorschrift für Maschinen und dazugehörige Produkte ab. Deswegen ist es jetzt schon wesentlich, dass sich Hersteller:innen, Inverkehrbringer:innen, Händler:innen, Importeur:innen und Betriebe, die selbst Maschinen herstellen, von den gesetzlichen Bestimmungen, die Anfang des Jahres für Maschinen einzuhalten sind, informieren.

Welche Änderungen bringt die neue Maschinenverordnung mit sich?

Ganz allgemein hat eine europäische Verordnung den Vorteil für die Mitgliedsländer, dass eine nationale Umsetzung nicht mehr erforderlich ist, sondern diese rechtliche Bestimmung dann direkt wirksam wird. Im Konkreten werden Maschinen und Gesamtmaschinen („Anlagen“) durch die europäische Maschinenverordnung geregelt werden. Für ein erstmaliges Abgeben zum Zwecke der Verwendung in den europäischen Wirtschaftsraum ist diese Vorschrift für die Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen relevant und muss von diesen eingehalten werden.

Welche Inhalte werden nun von der neuen Maschinenverordnung behandelt und abgedeckt?

Bislang werden und wurden Maschinen als Stand-alone-Produkte betrachtet. Mit der neuen europäischen Verordnung wird auch der Vernetzung von Maschinen Rechnung getragen. Für diese Vernetzung von Maschinen, welche mittlerweile schon weltweit erfolgt, müssen auch zusätzliche Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden. Diese Anforderungen werden künftig in der europäischen Verordnung für Maschinen 2023/1230 beschrieben und abgedeckt sein. Des Weiteren wird auch der aus der Industrie kommende Wunsch, dass intelligente Software eingesetzt werden soll, in Zukunft in der Verordnung berücksichtigt. Insbesondere geht es bei diesem Thema darum, dass intelligente Software, die selbstständig Entscheidungen trifft und auch lernen kann, eingesetzt werden soll.

Wie beeinflusst die neue MVO den Umgang mit KI?

In der neuen europäischen Maschinenverordnung 2023/1230 ist auch die künstliche Intelligenz(KI) Thema. Das heißt, KI-Systeme werden des Öfteren bei Maschinen eingesetzt. Hersteller:innen von Maschinen mit sich entwickelnden Fähigkeiten sind besonders sensibel zu behandeln. Es muss zukünftig viel mehr auf Manipulationen und Cyberangriffe geachtet werden, sowie auch auf effizienteres Arbeiten. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz stellt also die Unternehmen vor eine besonders große Herausforderung, da auch auf die neuen Arbeitsaufgaben geachtet werden muss, die erst die Erfahrung in der Praxis mit sich bringen wird.

Durch die engere Zusammenarbeit von Menschen und Maschinen sollen Entwicklungszyklen beschleunigt und die Produktivität in allen Branchen gesteigert werden. Eine intelligente Automatisierung soll Freiräume für Innovationen und komplexe Aufgaben schaffen können. Das bedeutet aber auch, dass Verwender:innen oftmals keine Informationen über die Entwicklungen einer Maschine mit künstlicher Intelligenz haben werden, weil es auch für Hersteller:innen mitunter nicht ganz klar sein wird, wie die Entwicklung eines KI-Systems bei einer Maschine genau aussehen wird.

Wie ist künftig mit Betriebsanleitungen umzugehen?

Die europäische Verordnung über Maschinen enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Bau von Maschinen und Gesamtmaschinen („Anlagen“), um Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen eine Bereitstellung auf dem Markt oder die Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen zu ermöglichen. In dieser europäischen gesetzlichen Vorschrift sind Regeln und Vorgaben enthalten, die für den freien Warenverkehr von der europäischen Union festgelegt wurden. Die Hersteller:innen und Inverkehrbringer:innen, die Maschinen oder Produkte, die Maschinen gleichgesetzt werden, herstellen, sind von dieser europäischen Verordnung betroffen.

Eine Betriebsanleitung muss dem:der Anwender:in nicht mehr ausschließlich in gedruckter Form übergeben werden. Sowohl die Betriebsanleitung als auch die Konformitätserklärung sind digital vom:von der Hersteller:in zur Verfügung zu stellen. Auf Anfrage des:der Anwender:in bzw Käufer:in einer Maschine ist eine Version der Betriebsanleitung in Papierform vorgeschrieben. Darüber hinaus wird auch die wesentliche Änderung einer Maschine zukünftig von der europäischen Maschinenverordnung 2023/1230 abgedeckt.

Bildquelle: KI-generiertes Bild

Ähnliche Beiträge

  • CE-Kennzeichnung: Auswirkungen der MVO

    Zum Beitrag
  • Retrofit und die neue Maschinenverordnung (MVO)

    Zum Beitrag
  • Die neue EU Maschinenverordnung ist seit 19.07.2023 in Kraft

    Zum Beitrag