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Dokument-ID: 622862
4.4.7 Reduzierter Beitrag zur Arbeitslosenversicherung für niedrige Einkommen
In der Regel beträgt der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung 6 %. Für Bezieher niedriger Einkommen wird der Beitrag reduziert bzw entfällt zur Gänze.