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Martina Peric | Praxiswissen | Fachbeitrag

Die Familienverfassung

Einem verfassten und auf Dauer ausgerichteten Familienunternehmen liegt ein vielseitiges Vertragswerk zugrunde. Die Kunst eines Beraters liegt darin, die Interessen in einem Familienunternehmen zu identifizieren und in dem Vertragswerk „Familienverfassung“ zusammenzuführen. Er hat die Familie bei der Erarbeitung ihrer Grundsätze zu begleiten und zu unterstützen und auch die sorgfältige – verständliche – rechtliche Gestaltung zu besorgen. Er hat auf eine die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen ausgleichende Gestaltung hinzuarbeiten. Damit kann er einen wesentlichen Beitrag für die Bestandskraft eines Familienunternehmens und damit zugleich für das Wohlergehen der österreichischen Volkswirtschaft leisten (Kalss/Probst, Familienunternehmen 2014, VWT 2013, 164).

Die Familienverfassung bildet das zentrale rechtliche Element für ein Familienunternehmen. Ein verfasstes Familienunternehmen verfügt über Grundregeln. Vielfach werden diese Grundregeln nicht „Verfassung“ genannt, sondern „Familienvereinbarung“, „Verhaltensregelungen“, „Grundprinzipien“ oder überhaupt nur in Präambeln in Verträgen festgeschrieben (Kalss/Probst, Familienunternehmen, III, 3/21 ff; Kalss/Probst, GesRz 2013, 116).

Der Begriff der Familienverfassung hat zwei Bedeutungen: Zunächst ist die Familienverfassung aktiv von allen Gesellschaftern zu erarbeiten. So werden die Grundregelungen für die Führung des Unternehmens und das Zusammenwirken von Familie und Unternehmen etabliert. Sie hat vor allem einen Katalog der Grundprinzipien und Grundwerte zu enthalten, das heißt den Kreis der Berechtigten zu bestimmen und zugleich festzulegen, welche Interessen vor- und welche nachrangig sind.

Die Familienverfassung ist der Gesamtbegriff aller Rechtsgrundlagen für ein Familienunternehmen, das heißt sie umfasst folgende weitere Elemente:

  • Einen Syndikatsvertrag mit der Festlegung von Stimmbindungen, Streitbeilegungsmechanismen, Organbesetzungen, Vorerwerbsrechten, Aufgriffsrechten und Preisfestlegungen für die Übertragung
  • Weiters die Satzung und den Gesellschaftsvertrag der Hauptgesellschaft und nachgeordneter Gesellschaften sowie Stiftungsurkunden
  • Ergänzende allseitige Verträge, die die Beziehungen der Gesellschafter oder Familienmitglieder regeln
  • Eine Reihe von zweiseitigen Vereinbarungen zwischen einzelnen Gesellschaftern oder Gesellschaftergruppen, wie Optionsverträgen, Schenkungsverträgen, Übergabeverträgen, Treuhandschaften, Auftragsverhältnisse, etc
  • Und schließlich einseitige Rechtsgeschäfte, wie Testamente oder Vollmachten

In einem engeren Sinn ist die Familienverfassung Ausdruck der Grundprinzipien und Leitlinien, sie ist somit familieninterne Grundlage (Verfassung). Sie ist normative Grundlage und damit auch Ermächtigungsquelle und Grenze für alle nachgeordneten Verträge und sonstigen Rechtsakte (Kalss/Probst, Familienunternehmen 2014, VWT 2013, 163).