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Dokument-ID: 1048807
Schadenersatz des Veräußerers
- Voraussetzungen für einen schadenersatzrechtlichen Anspruch
- Schaden
- Kausalität
- Rechtswidrigkeit
- Rechtswidrigkeitszusammenhang
- Verschulden
- Zurechnung von Personen
- Schaden
- Schaden ist jeder Nachteil, welcher jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist
- Mangelschaden und Mangelfolgeschaden
- Sachmangel und Rechtsmangel
- Nachträglich zu vertretender unbehebbarer Mangel
- Behebbarer Mangel
- Anfänglich unbehebbarer Mangel
- Nachträglich zufällig eingetretener unbehebbarer Mangel
- Kausalität
- Ursächlichkeit des Verhaltens des Veräußerers
- Zurechnung seiner Gehilfen
- Unterbrechung der Kausalität durch außergewöhnliche Verkettung von Umständen?
- Äquivalenztheorie
- Ursächlichkeit des Verhaltens des Veräußerers
- Rechtwidrigkeit
- Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten
- Rechtswidrigkeitszusammenhang
- War der Zweck der (verletzten) vertraglichen Verpflichtung, den eingetretenen Schaden zu verhindern?
- Verschulden
- Vorwerfbarkeit des rechtswidrigen Verhaltens
- Prüfungsstandard: objektiver Maßstab
- Art des Verschuldens (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz)
- Beweislastumkehr: Vermutung des Verschuldens des Veräußerers
- Umfang des Schadenersatzes
- Erfüllungsinteresse
- Vertrauensschaden
- Art des Schadenersatzes
- Naturalherstellung (Neutralrestitution)
- Geldersatz
- Haftungsausschluss
- Verbrauchergeschäft
- Haftungsausschluss nach Konsumentenschutzgesetz nur für leichte Fahrlässigkeit zulässig
- Nichtverbrauchergeschäft
- Weitergehender Haftungsausschluss möglich (bis zur Grenze der „krass groben“ Fahrlässigkeit)
- Verbrauchergeschäft
- Kurze Verjährungsfrist
- Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren
- Beginn mit Kenntnis von Schaden und Schädiger
- Lange Verjährungsfrist
- Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls nach 30 Jahren
- Beginn mit Übergabe der Sache