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Carl Forche - Albert Scherzer | Muster | Checkliste

6.3 Schadenersatz des Veräußerers

  • Voraussetzungen für einen schadenersatzrechtlichen Anspruch
    • Schaden
    • Kausalität
    • Rechtswidrigkeit
    • Rechtswidrigkeitszusammenhang
    • Verschulden
    • Zurechnung von Personen
  • Schaden
    • Schaden ist jeder Nachteil, welcher jemandem an Vermögen, Rechten oder seiner Person zugefügt worden ist
    • Mangelschaden und Mangelfolgeschaden
    • Sachmangel und Rechtsmangel
    • Nachträglich zu vertretender unbehebbarer Mangel
    • Behebbarer Mangel
    • Anfänglich unbehebbarer Mangel
    • Nachträglich zufällig eingetretener unbehebbarer Mangel
  • Kausalität
    • Ursächlichkeit des Verhaltens des Veräußerers
      • Zurechnung seiner Gehilfen
    • Unterbrechung der Kausalität durch außergewöhnliche Verkettung von Umständen?
    • Äquivalenztheorie
  • Rechtwidrigkeit
    • Verletzung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten
  • Rechtswidrigkeitszusammenhang
    • War der Zweck der (verletzten) vertraglichen Verpflichtung, den eingetretenen Schaden zu verhindern?
  • Verschulden
    • Vorwerfbarkeit des rechtswidrigen Verhaltens
    • Prüfungsstandard: objektiver Maßstab
    • Art des Verschuldens (leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz)
    • Beweislastumkehr: Vermutung des Verschuldens des Veräußerers
  • Umfang des Schadenersatzes
    • Erfüllungsinteresse
    • Vertrauensschaden
  • Art des Schadenersatzes
    • Naturalherstellung (Neutralrestitution)
    • Geldersatz
  • Haftungsausschluss
    • Verbrauchergeschäft
      • Haftungsausschluss nach Konsumentenschutzgesetz nur für leichte Fahrlässigkeit zulässig
    • Nichtverbrauchergeschäft
      • Weitergehender Haftungsausschluss möglich (bis zur Grenze der „krass groben“ Fahrlässigkeit)
  • Kurze Verjährungsfrist
    • Schadenersatzansprüche verjähren nach drei Jahren
    • Beginn mit Kenntnis von Schaden und Schädiger
  • Lange Verjährungsfrist
    • Schadenersatzansprüche verjähren jedenfalls nach 30 Jahren
    • Beginn mit Übergabe der Sache