8.5 Option zur Steuerpflicht (Verzichtserklärung)
Unternehmer, deren Nettoumsätze im Kalenderjahr EUR 35.000,– nicht übersteigen, können die unechte Umsatzsteuersteuerbefreiung für Kleinunternehmer gem § 6 Abs 1 Z 27 UStG 1994 in Anspruch nehmen. Diese Umsatzgrenze kann einmal innerhalb von fünf Jahren um höchstens 15 % (somit um EUR 4.500,–) überschritten werden. Kleinunternehmer brauchen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen; sie dürfen aber in von ihnen ausgestellten Rechnungen auch keine Umsatzsteuer ausweisen. Weiters ist für diese Unternehmer der Vorsteuerabzug nicht zulässig.