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Realteilungsvertrag (Realteilung einer atypisch stillen Gesellschaft)
Realteilungsvertrag
abgeschlossen zwischen:
- Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH, FN 12121b, 1010 Wien, Zuckerwattestraße 1, vertreten durch deren gemeinsam vertretungsberechtigte Geschäftsführer, Herrn Zyprian Zuckerwatte, geboren am 11.11.1972 und Herrn Sebastian Schaumbecher, geboren am 22.02.1973
einerseits und - Frau Kunigunde Kaugummi, geboren am 30.03.1961, 1010 Wien, Kaugummigasse 1
andererseits wie folgt:
1. Präambel
Die Schokoladen- und Süßigkeiten GmbH ist eine unter FN 12121b im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragene Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien. Gesellschafter dieser Gesellschaft sind Herr Zyprian Zuckerwatte und Herr Sebastian Schaumbecher jeweils mit einer zur Gänze einbezahlten Stammeinlage in Höhe von EUR 100.000,– (einhunderttausend Euro).
Mit Vertrag vom 15.01.2007 schlossen sich die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH und Frau Kaugummi zu einer atypisch stillen Gesellschaft zusammen. Die Gesellschaftseinlage von Frau Kaugummi betrug EUR 100.000,– (einhunderttausend Euro). Gem Punkt 8 des Vertrages zur Errichtung der Stillen Gesellschaft ist Frau Kaugummi am Vermögen der Gesellschaft zu einem Drittel beteiligt.
Gem Punkt 11 des Vertrages zur Errichtung der Stillen Gesellschaft verzichten die Parteien auf eine Kündigung derselben bis 31.12.2012; eine Kündigung sollte danach jeweils zum 31.12. eines Jahres möglich sein. In Abweichung zu diesem Kündigungsverzicht bzw Kündigungstermin vereinbaren die Parteien nunmehr einvernehmlich die Auflösung der Stillen Gesellschaft unter den hier angeführten Bedingungen.
2. Gesellschaftsvermögen
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH besitzt die Teilbetriebe
- Schokoladengeschäft Wien,
- Pralinenland Wien.
3. Ausscheiden und Abfinden
3.1 | Ausscheidender Gesellschafter
|
3.2 | Fortführung |
3.3 | Rechtsüberbindung |
4. Übertragung
In Erfüllung der in Punkt 3 näher beschriebenen Verpflichtung überträgt nun die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH den Teilbetrieb Pralinenland Wien mit allen in der zu errichtenden Bilanz zum Vertragsstichtag erfassten Vermögenswerten, Rechten und Verbindlichkeiten, allen in der Bilanz mangels Anschaffungswerten nicht ausgewiesenen Rechten und Verbindlichkeiten des Teilbetriebes sowie alle dienstrechtlichen Verpflichtungen an die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG.
Die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG übernimmt diese Teilbetriebe.
5. Übernahme von Rechtsverhältnissen
Die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG tritt anstelle der Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH in alle Rechtsverhältnisse ein, die zwischen dieser und Dritten bestehen. Da die Wirksamkeit dieser vertraglichen Übernahme der Rechtsverhältnisse jeweils von der Zustimmung Dritter abhängt, zediert die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH ihre Forderungen aus allen Rechtsverhältnissen. Die Übertragung erfolgt im Falle von körperlichen Rechten auf Grundlage des § 428 ABGB und im Falle von Forderungen sowie sonstigen Rechten nach § 1392 AGB.
Der Teilbetrieb Pralinenland Wien geht mit allen Nutzungen und Lasten mit Vertragsstichtag über.
Die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG übernimmt die Vermögenswerte mit denselben Rechten wie die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH, die sie besessen hat.
6. Gewährleistung
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH garantiert, dass alle öffentlich und privatrechtlichen Genehmigungen sowie Konzessionen, die zur Führung des Teilbetriebes erforderlich sind, vorliegen und nicht gefährdet sind.
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH garantiert, dass
- keine Verfügungsbeschränkungen an Wirtschaftsgütern des Teilbetriebes bestehen;
- keine Anstellungs- und Dienstverträge mit einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten bestehen;
- mit den Angestellten des Teilbetriebes keine gewinn- und umsatzabhängigen Vergütungen vereinbart wurden;
- keine Pensionszusagen bestehen;
- keine erteilten Verträge über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen;
- keine langfristigen Bezugs- und Lieferverbindlichkeiten mit Konditionen bestehen, die vom handelsüblichen Maß abweichen;
- keine Rückstände an Abzugssteuern, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, welche den Teilbetrieb betreffen;
- keine Verpflichtungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs bestehen.
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH garantiert weiters, dass die der Realteilung zugrunde liegenden Jahresabschlüsse für den Teilbetrieb entsprechend den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung und Bilanzierung richtig und vollständig sind, alle Aktiven im uneingeschränkten Eigentum der Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH stehen und dass alle (auch drohende) Verbindlichkeiten ausgewiesen bzw rückgestellt sind. Im Übrigen bestehen keine Steuerrisiken, außer betriebsgewöhnliche Risiken im üblichen Umfang.
Die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG erklärt, in die Bilanzen des Teilbetriebs Einsicht genommen zu haben. Jene Verbindlichkeit, und zwar auch solche die vor dem Stichtag entstanden, jedoch erst später hervorgekommen sind, wie etwa Abgabenverbindlichkeiten aufgrund einer vorgenommenen Betriebsprüfung (§ 147 BAO) sowie Beitragsverbindlichkeiten aufgrund einer Prüfung durch die zuständige Sozialversicherung, welche die Teilbetriebe betreffen, sind von der Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH zu bezahlen. Frau Kunigunde Kaugummi ist diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.
Die auf den Teilbetrieb entfallenden Verbindlichkeiten dürfen den Betrag von EUR 30.000,– (dreißigtausend Euro) nicht übersteigen.
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH übernimmt keine Gewährleistung für eine bestimmte Beschaffenheit und Ertragsfähigkeit des übernommenen Teilbetriebs.
7. Stichtag
Die Realteilung erfolgt rückwirkend zum Teilungsstichtag 31.12.2011. Als Vertragsstichtag zur Übernahme des Teilbetriebes wird zivilrechtlich der 01.01.2012 vereinbart.
8. Finanzamtsanzeige
Die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH und Frau Kunigunde Kaugummi bzw die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG verpflichten sich, die gegenständliche Realteilungsmaßnahme dem Finanzamt (§ 28 UmgrStG) anzuzeigen.
9. Haftung
Die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG hat nach Abschluss dieses Realteilungsvertrages alles zu unternehmen, dass die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH aus den Haftungen ihrer Gläubiger in Bezug auf den Teilbetrieb Pralinenland Wien entlassen wird.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Realteilungsvertrages nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hiervon nicht berührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist so zu deuten oder zu ergänzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck im Rahmen des rechtlich Zulässigen erreicht wird. Dasselbe gilt, wenn bei der Durchführung dieses Realteilungsvertrages eine ergänzungsbedürftige Vertragslücke offenbar wird.
11. Kapitalverkehrssteuern
Diese Realteilung ist gem § 27 UmgrStG von der Kapitalverkehrsteuer und von den Gebühren nach § 33 TP 15, 16 und 21 GebG befreit, da das zu teilende Vermögen am Tage des Abschlusses des Realteilungsvertrages länger als zwei Jahre als Vermögen der Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH bzw der Stillen Gesellschaft besteht.
12. Vollmacht
Frau Kunigunde Kaugummi, die Gummibärli-Kaugummi Süßigkeiten OG und die Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH bevollmächtigen hiermit Herrn Dr Ingo Intelligent, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Intelligentstraße 1, sie in allen Angelegenheiten dieses Vertrages zu vertreten und alle notwendigen Schritte zur Durchführung dieses Vertrages zu setzen.
13. Kosten
Die mit der Errichtung und Durchführung dieses Vertrages verbundenen Kosten, Steuern und Abgaben gehen zu Lasten der Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH.
…, am …
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Sebastian Schaumbecher
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Zyprian Zuckerwatte (Schokoladen- und Süßigkeitengesellschaft mbH)
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Kunigunde Kaugummi