Neu
Dokument-ID: 1264885
7.7.1 Foliensatz: Augen- und Gesichtsschutz
Persönliche Schutzausrüstung kommt erst dann zum Einsatz, wenn kollektive technische Maßnahmen ausgeschöpft wurden und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden und noch immer Restgefahren bestehen bleiben.