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Neu Dokument-ID: 1018947

Silvia Vinkovits | Muster | Korrespondenz

Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit

Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien

…, am …
… Hv …/…

Einschreiter:

X.Y., geb am …
Adresse

Vertreten durch:

Dr. N.N., Rechtsanwalt
Adresse, ev Code
(Vollmacht gem § 8 RAO erteilt)

Wegen:

§ 205 StGB

Antrag gem § 229 StPO

1-fach

In gegenständlicher Strafsache wurde für … [Datum] die Hauptverhandlung anberaumt.

Gegenstand der Verhandlung werden unter anderem auch Tatsachen aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich des Einschreiters bzw seiner Geschlechtssphäre – insbesondere seine sexuellen Neigungen – sein, deren öffentliche Erörterung gegen seine schutzwürdigen Interessen auf Gewährleistung der Privat- und Intimsphäre verstoßen würden.

Da diese Tatsachen bereits bei der kontradiktorischen Befragung der Opfer zur Sprache kamen, und diese Videoaufzeichnung in der Hauptverhandlung abgespielt werden wird, ergeht daher der

Antrag,

die Öffentlichkeit für die Dauer des gesamten Beweisverfahrens auszuschließen.

…, am …

…
X.Y.

Variante:

Landesgericht für Strafsachen Wien
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien

…, am …
… Hv …/…

Einschreiter:

X.Y., geb am …
Adresse

Vertreten durch:

Dr. N.N., Rechtsanwalt
Adresse, ev Code
(Vollmacht gem § 8 RAO erteilt)

Wegen:

§ 302 StGB, §§ 11, 33 Abs 1 FinStrG

Antrag gem § 213 FinStrG

1-fach

In gegenständlicher Strafsache wurde für … [Datum] die Hauptverhandlung anberaumt.

Gem § 213 FinStrG ist die Öffentlichkeit von der Hauptverhandlung über die Anklage wegen eines Finanzvergehens auf Antrag oder von Amts wegen auszuschließen, wenn und solange zur Aufklärung des Finanzvergehens Verhältnisse oder Umstände des Angeklagten, eines Nebenbeteiligten oder eines Zeugen, die unter die Geheimhaltungspflicht nach § 48a BAO fallen, erörtert werden müssen.

Der Einschreiter wird im Zuge seiner Befragung in der Hauptverhandlung als Beamter über der Öffentlichkeit unbekannte Verhältnisse der Firma … [Name des Unternehmens], die ihm ausschließlich anlässlich der von ihm geleiteten Betriebsprüfung am … [Datum] zugänglich wurden, aussagen. Aufgrund seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit ist der Einschreiter jedoch zur abgabenrechtlichen Geheimhaltung verpflichtet und hat daher ein schutzwürdiges Interesse daran, dass die Offenbarung der Ergebnisse der Betriebsprüfung nicht an die Öffentlichkeit dringen.

Es ergeht daher der

Antrag,

die Öffentlichkeit während der Hauptverhandlung und der Urteilsbegründung auszuschließen.

…, am …

…
X.Y.