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2.1 Eigenschaften des Leistungsgegenstandes
Herrn …
…, am …
Sehr geehrter Herr …!
Im Zuge eines Gespräches mit unserem Angestellten, Herrn … haben Sie erklärt, den Pkw Marke … Baujahr … unter Umständen zu erwerben.
Vorsorglich teilen wir Ihnen mit, dass dieses Fahrzeug im Bereich der rechten Heckseite einen reparierten Vorschaden aufweist.
Mit freundlichen Grüßen
…
Anmerkungen:
Aufklärungspflicht über Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes
Vor Abschluss eines in Aussicht genommenen Vertrages besteht zwischen den Streitteilen ein vorvertragliches Schuldverhältnis, aus welchem Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten abgeleitet werden, deren Verletzung dem aufklärungspflichtigen Vertragspartner als Verschulden zugerechnet wird und die schadenersatzpflichtig macht.
So hat ein Teil den anderen schon vor Geschäftsabschluss über die Beschaffenheit des in Aussicht genommenen Leistungsgegenstandes aufzuklären (HS 11004).