© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

DEMO
Neu Dokument-ID: 983863

Alfred Michael Wolf | Muster | Grundbuchsgesuch

4 Einverleibung von vorläufigem Baurechtswohnungseigentum – Beschreibung der ERV-Eingabe

Vorbemerkungen
In diesem Gesuch wird in der Baurechtseinlage EZ 298 KG 55101 Au des Herrn Franz Baumeister das Wohnungseigentum an 3 Wohnungen einverleibt. Franz Baumeister behält sich die Wohnung 1, verkauft die Wohnung 2 an Johann Käufer (dem Eigentümer der Stammliegenschaft) und die Wohnung drei an das Ehepaar Maria und Peter Käufer. Es ist kein Problem und kein Widerspruch, dass der Eigentümer der Stammliegenschaft (und auch der Berechtigte der Reallast des Baurechtszinses) auch eine Baurechtswohnung erwirbt. In den Wohnungseigentumstabellen ist zum Unterschied zur Eigentumsrechtstabelle die Beantragung des „Baurechtes“ noch nicht möglich, weswegen im Eintragungszusatz jeweils der Passus „Einverleibung des Baurechts-Wohnungseigentums“ oder „Einverleibung des Baurechtes“ aufzunehmen ist. Dadurch muss dann das Grundbuchsgericht den Beschluss ausbessern, überall wo das System „Eigentumsrecht“ auswirft, muss dieser Begriff durch „Baurecht“ ersetzt werden, was übrigens auch für den Vollzug im Grundbuch gilt. Beim Überprüfen der nach der grundbücherlichen Durchführung neu gezogenen Grundbuchauszüge muss somit genau darauf geachtet werden, dass das Grundbuchsgericht die Eintragungen „Eigentumsrecht“ durch den Begriff „Baurecht“ auch im Grundbuch ersetzt hat. Ansonsten kann darauf hingewiesen werden, dass alle Beispiele aus dem Wohnungseigentum auch hier im Baurecht umsetzbar oder realisierbar sind, weswegen des Weiteren auf die Beispiele des Kapitels „Wohnungseigentum“ verwiesen wird.

Die Vorlage von Bescheinigungen gem § 13 Baurechtsgesetz von Gemeinde und Finanzamt ist nur bei der Neubegründung einer Baurechtseinlage vorzulegen, bei der Übertragung des Baurechtes auf Erwerber oder Käufer ist eine solche Vorlage nicht nötig.

Das folgende Beispiel baut auf dem Buchstand nach dem vorigen Beispiel auf:


Grundbuchsantrag

Interne Informationen

Akt: ADVOKAT/TEST

Status: Nicht gesendet

AMW/RA/Z794170

Datum: 10.02.2024 10:50:57

Gericht (Dienststelle)

551 – Bezirksgericht St. Johann im Pongau

Gebührenindikator: Gebühreneinzug

Personen

1

Beteiligter

Dr. Anton ADVOKAT Dr. Bernd ADVOKAT Rechtsanwälte
GZ: ADVOKAT/TEST
Gerichtsstraße 1
1010 Wien
Gebühreneinzug IBAN: AT11111111111111111 BIC: RZOOAT2L680

2

Antragsteller

Franz Baumeister
Geb: 1955-05-05
Hauptstraße 5
1010 Wien

3

Antragsteller

Maria Käufer
Geb: 1961-01-02
Hauptstraße 7
1010 Wien

4

Antragsteller

Peter Käufer
Geb: 1960-05-05
Hauptstraße 7
1010 Wien

5

Antragsteller

Johann Käufer
Geb: 1960-01-01
Hauptstr 1
5600 St. Johann im Pongau

6

Beteiligter

Marktgemeinde Großarl
Markt 1
5611 Großarl

7

Beteiligter

Finanzamt Österreich (Z050071)
Postfach 260
1000 Wien

Urkunden

1

09.02.2024

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, cyberDOC, N202903-004-95-G, 0B
111111111112_002001

2

10.02.2024

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, Archivium, 201203312Q7880000, E3

3

08.02.2024

Gutachten samt Plan, Archivium, 201402218Q7990000, E4

4

10.02.2024

Grundverkehrsbehördliche Bescheinigungen, Archivium, 201402218Q7970000, E6

Begehren

1

Wohnungseigentum, Begründung, endgültiges

 

Urkunden:

1, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, 09.02.2024

 

 

2, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, 10.02.2024

 

Einlage:

KG 55101, EZ 298

R

BLNr

Mindestanteil

Berechtigte Person

ER eintragen

ER im Rang

Objektbezeichnung

WE im Rang

Verb WE

1

1

1274/4244

Franz Baumeister, geb 1955-05-05

nein

 

Wohnung 1

 

nein

 

Eintragungszusatz:

Einverleibung des Baurechtswohnungseigentums

 

 

 

 

Gebühren:

Gebührenbefreiung:

 

 

 

 

 

2

 

958/4244

Johann Käufer, geb 1960-01-01

ja

 

Wohnung 2

 

nein

 

Eintragungszusatz:

Einverleibung des Baurechtswohnungseigentums

 

 

 

 

Gebühren:

Selbstberechnung

 

 

 

Vorgangsnummer:

111111181111_001001

 

 

 

3

 

1006/4244

Maria Käufer, geb 1961-01-02

ja

 

Wohnung 3

 

ja

 

Eintragungszusatz:

Einverleibung des Baurechtswohnungseigentums

 

 

 

 

Urkunden:

2, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, 10.02.2024

 

 

 

 

Gebühren:

Selbstberechnung

 

 

 

Vorgangsnummer:

111111119111_001001

 

 

 

4

 

1006/4244

Peter Käufer, geb 1960-05-05

ja

 

Wohnung 3

 

ja

 

Eintragungszusatz:

Einverleibung des Baurechtswohnungseigentums

 

 

 

 

Urkunden:

2, Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag, 10.02.2024

 

 

 

 

Gebühren:

Selbstberechnung

 

 

 

Vorgangsnummer:

111111119111_001002

 

 

 

Der aus diesem Antrag vom Grundbuchsgericht zu erlassende Beschluss stellt sich wie folgt dar:

Beschluss

Urkunden

1

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 09.02.2024

2

Gutachten samt Plan vom 08.02.2024

3

Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag vom 10.02.2024

4

Grundverkehrsbehördliche Genehmigungen vom 10.02.2024

Bewilligt wird

1

in EZ 298 KG 55101 Au
1 ANTEIL: 1/1
Franz Baumeister

 

GEB: 1969-09-27 ADR: Hauptstraße 5, 1010 Wien

 

die Eintragung

 

1

zu 1274/4244 der Liegenschaft
Wohnungseigentum an Wohnung 1

 

2

zu 958/4244 der Liegenschaft
Baurecht für
Johann Käufer geb 01.01.1960, Hauptstr. 1, 5600 St. Johann im Pongau
Wohnungseigentum an Wohnung 2

 

3

zu 1006/4244 der Liegenschaft
Baurecht für
Maria Käufer geb 02.01.1961, Hauptstraße 7, 1010 Wien
Wohnungseigentum an Wohnung 3
Verbindung der Anteile gem § 5 Abs 3, § 13 Abs 3 WEG 2002

 

4

zu 1006/4244 der Liegenschaft
Baurecht für
Peter Käufer geb 05.05.1960, Hauptstraße 7, 1010 Wien
Wohnungseigentum an Wohnung 3
Verbindung der Anteile gem § 5 Abs 3, § 13 Abs 3 WEG 2002
 
in der Aufschrift WOHNUNGSEIGENTUM

Verständigt wird

1)

Dr. Anton ADVOKAT Dr. Bernd Advokat Rechtsanwälte, Gerichtsstraße 1, 1010 Wien

2)

Finanzamt Österreich, Postfach 260, 1000 Wien

3)

Marktgemeinde Großarl, Marktplatz 1, 5611 Großarl

Bezirksgericht Sankt Johann im Pongau, Abteilung 1

Sankt Johann/Pongau, am 10. Februar 2024

AMW, Diplomrechtspfleger

Elektronische Ausfertigung
gem § 79 GOG

Der sich daraus ergebende Buchstand der Baurechtseinlage lautet wie folgt, die Stammeinlage bleibt völlig unverändert:

KATASTRALGEMEINDE 55101 Au

EINLAGEZAHL 298

BEZIRKSGERICHT Sankt Johann im Pongau

 


Letzte TZ 4/2024
WOHNUNGSEIGENTUM
Einlage umgeschrieben gemäß Verordnung BGBl II, 143/2012 am 07.05.2012


A1


BAURECHT AN EZ 5 BIS 2040-12-31


A2


1 gelöscht


B


2

ANTEIL: 1274/4244
Franz Baumeister
GEB: 1955-05-05 ADR: Hauptstraße 5, Wien 1010

 

a

2/2024 Baurechtsvertrag 2024-02-04 Baurecht

 

b

4/2024 Wohnungseigentum an Wohnung 1

3

ANTEIL: 958/4244
Johann Käufer
GEB: 1960-01-01 ADR: Hauptstr 1, St. Johann im Pongau 5600

 

a

4/2024 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2024-02-09 Baurecht

 

b

4/2024 Wohnungseigentum an Wohnung 2

4

ANTEIL: 1006/4244
Maria Käufer
GEB: 1961-01-02 ADR: Hauptstraße 7, Wien 1010

 

a

4/2024 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2024-02-10 Baurecht

 

b

4/2024 Wohnungseigentum an Wohnung 3

 

c

4/2024 Verbindung gem § 5 Abs 3, § 13 Abs 3 WEG 2002

5

ANTEIL: 1006/4244
Peter Käufer
GEB: 1960-05-05 ADR: Hauptstraße 7, Wien 1010

 

a

4/2024 Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag 2024-02-10 Baurecht

 

b

4/2024 Wohnungseigentum an Wohnung 3

 

c

4/2024 Verbindung gem § 5 Abs 3, § 13 Abs 3 WEG 2002


C


1

a

2/2024 3/2024
REALLAST des Bauzinses von monatl EUR 500,–
gem Pkt IV Baurechtsvertrag 2024-02-04 für
Johann Käufer geb 1960-01-01


ENDE