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Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Zur Verjährung von Schadenersatzansprüchen wegen Mietzinsminderung
Mag. Roman Reßler erläutert anhand einer aktuellen OGH-Entscheidung Fragen zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Mietzinsminderung. Wann liegt ein ausreichender Kenntnisstand für eine Schadenszurechnung vor?Roman Reßler | News | 16.01.2026 | Dokument-ID: 1245484 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Verrechnung liegenschaftsfremder Aufwendungen & Maßnahmenabgrenzung im WEG
Gastautor Mag. Roman Reßler erläutert eine aktuelle OGH-Entscheidung zur Verrechnung liegenschaftsfremder Aufwendungen sowie der Abgrenzung zwischen Verwaltungs- und Verfügungsmaßnahmen.Roman Reßler | News | 28.05.2025 | Dokument-ID: 1199288 -
Zum einheitlichen Änderungsrecht im WEG
§ 38 Abs 1 WEG 2002 kann auch auf Zustimmungserklärungen und/oder Duldungspflichten im Zusammenhang mit Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 Anwendung finden. Voraussetzung ist aber dennoch, dass die Erklärungen unbillig sind und einer vernünftigen Interessenabwägung widersprechen. Dies ist nicht der Fall, wenn der Änderungsvorbehalt unterschiedslos zugunsten aller Wohnungseigentümer vereinbart wurde.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 15/24b | OGH vom 30.01.2025 | Dokument-ID: 1199152 -
Zur objektiven Unvermietbarkeit wegen Widmung zu Gemeinschaftszwecken
Die objektive Unvermietbarkeit eines Objekts kann sich auch aus seiner Widmung für Gemeinschaftszwecke ergeben. Da § 17 MRG einen möglichst stabilen, von temporären Änderungen weitgehend unbeeinflussten Verteilungsschlüssel für die Kosten des Hauses vorsieht, muss die Widmung jedoch eindeutig, dauerhaft und einer einseitigen Abänderung durch den Vermieter entzogen sein, um zur Unvermietbarkeit des Objekts zu führen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 29/25p | OGH vom 30.10.2025 | Dokument-ID: 1252635 -
Abschluss von Einzelwärmelieferungsverträgen – Verstoß gegen § 38 WEG 2002?
§ 38 Abs 1 WEG 2002 ordnet die Unwirksamkeit von unbilligen Aufhebungen oder Beschränkungen der den Wohnungseigentümern zustehenden Nutzungs- oder Verfügungsrechten an. Contracting-Verträge können, müssen aber nicht, nach dieser Bestimmung unwirksam sein. Eine entsprechend klar formulierte Vereinbarung im Kaufvertrag, die über die Folgen verständlich aufklärt, spricht für die Zulässigkeit; ebenso eine Vereinbarung, die einer vernünftigen Interessenabwägung entsprechen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 218/24s | OGH vom 24.09.2025 | Dokument-ID: 1252630 -
Anhebung der Mindestrücklage mit 01.01.2026
Mit 1. Jänner 2026 kommt es durch § 31 Abs 5 WEG 2002 zu einer gesetzlichen Valorisierung und somit zu einer Erhöhung der Mindestrücklage auf EUR 1,13 m². Was bedeutet das für Hausverwaltungen?WEKA (bli) | News | 29.12.2025 | Dokument-ID: 1241218 -
Unterschiedliche Nutzungsmöglichkeit iSd § 32 Abs 5 WEG 2002 bei Reihenhäusern?
Bereits zu § 19 Abs 1 WEG 1975 sprach der OGH aus, dass die Aufteilungsregel des § 19 WEG 1975 auch dann gilt, wenn es sich bei den betroffenen Wohnungseigentumsobjekten um Reihenhäuser handelt. Er hielt weiters explizit fest, dass auf die Begründung von Wohnungseigentum an Reihenhäusern die für Wohnungseigentumsobjekte geltenden Regeln anzuwenden sind. Diese Judikatur gilt auch für das WEG 2002.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 96/25s | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240267 -
Einsichtsrecht in Verträge der EigG mit Energieversorger und Versicherer gem § 34 WEG 2002?
Mit der Verpflichtung des Verwalters zur Rechnungslegung geht auch seine Verpflichtung einher, den Wohnungseigentümern Belegeinsicht zu gewähren. Da die Belegeinsicht der Kontrolle der Rechnungslegung dient und somit Ausfluss der Rechnungslegungspflicht ist, kann der Umfang jener Informationen, die zu belegen sind, nicht weiter gehen als für die Überprüfung der Rechnungslegung notwendig ist. Das Recht auf Belegeinsicht besteht somit nur im Umfang des Rechts auf Rechnungslegung.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/24k | OGH vom 05.08.2025 | Dokument-ID: 1240260 -
Umstellung des Heizungssystems: Verkehrsüblichkeit oder wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG?
Maßnahmen der bloßen Umgestaltung einer bestehenden Beheizungsanlage sind ebenso wenig von der Privilegierung des § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 erfasst wie der Tausch des Heizungssystems. Antragsteller, die die Zustimmung zu einer solchen Änderung begehren, müssen daher ein wichtiges Interesse bzw die Verkehrsüblichkeit der Maßnahme behaupten und beweisen. Allgemeine Ausführungen zu Energiewende und Klimawandel ersetzen die Behauptungs- und Beweislast nicht.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 42/25z | OGH vom 30.04.2025 | Dokument-ID: 1234758 -
Balkonverglasung: Stellt das ein wichtiges Interesse gem § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 dar?
Für die Beurteilung, ob ein wichtiges Interesse iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 vorliegt, ist insbesondere maßgebend, ob die fragliche Änderung dazu dient, dem Wohnungseigentümer eine dem heute üblichen Standard entsprechende Nutzung seines Objekts zu ermöglichen. Ein südseitig gelegener, nicht der Wetterseite zugewandter, überdachter Balkon ermöglicht auch ohne Verglasung eine dem üblichen Standard entsprechende Nutzung von Wohnung und Balkon.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 204/24x | OGH vom 18.12.2024 | Dokument-ID: 1199159 -
5 Ob 13/25k; OGH; 23. September 2025
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1253125 -
WE-Begründung an Außenfenstern, Außentüren und Fensterrollläden möglich?
An allgemeinen Teilen der Liegenschaft kann kein Wohnungseigentum begründet werden. Die Außenhaut eines Gebäudes, das sind die Außenmauern und die Fassade, die Außenfenster, Balkone, Terrassen, Balkontüren und Balkongeländer sowie Außenjalousien und -rollläden, zählt zu den notwendig allgemeinen Teilen der Liegenschaft. An ihr kann somit nicht Wohnungseigentum begründet werden.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 13/25k | OGH vom 23.09.2025 | Dokument-ID: 1252631 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen (§ 30 Abs 2 Z 2 MRG [gilt nicht für Hausbesorger!])
Hier finden Sie einen Musterschriftsatz für die gerichtliche Aufkündigung einer Dienstwohnung wegen Nichterbringung von Dienstleistungen gem § 30 Abs 2 Z 2 MRG.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878149 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Mietzinsrückstandes (§ 30 Abs 2 Z 1 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohung wegen Mietzinsrückstandes bzw fehlenden Zahlungen des Bestandzinses (Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Betriebskosten, Umsatzsteuer).Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878540 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen strafbarer Handlungen (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
Hier finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung wegen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878169 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Todes des Wohnungsmieters (§ 30 Abs 2 Z 5 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung einer Mietwohnung wegen Todes des Wohnungsmieters, dessen dringendes Wohnbedürfnis damit nicht mehr gegeben ist.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878182 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen nachteiligen Gebrauchs des Mietobjektes (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
Hier erwartet Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen erheblich nachteiligen Gebrauchs bzw Vernachlässigung des Mietobjektes.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878545 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs eines Geschäftslokals (§ 30 Abs 2 Z 9 MRG)
Nutzen Sie dieses Muster zur gerichtlichen Aufkündigung eines Geschäftslokals wegen dringenden Eigenbedarfs zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz; das Angebot eines konkreten Ersatzlokals wird vorbehalten.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878553 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung (§ 30 Abs 2 Z 8 MRG)
Im Folgenden finden Sie ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen dringenden Eigenbedarfs an einer Wohnung; die Beistellung einer Ersatzwohnung wird vorbehalten.Redaktion WEKA - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878551
