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Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - WEKA (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Wertsicherung (§ 16 Abs 6 und 9 MRG)
Eine Wertsicherung des Mietzinses muss im Vertrag ausdrücklich vereinbart werden. Das dadurch herbeigeführte Ergebnis darf den Mietzins, der im Erhöhungszeitpunkt vereinbart werden dürfte, nicht übersteigen.Thomas Lederer - Markus Bulgarini - WEKA (red) - Stanislava Doganova - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 338351 -
Indexanpassung
Um zu verhindern, dass der Mietzins durch die Inflation immer weniger wert wird, hat das Gesetz die Möglichkeit geschaffen, dass auch Mietzinse wertgesichert werden können.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282732 -
Angemessener Mietzins bei Geschäftsräumen
Der angemessene Mietzins ist der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Geschäftslokales ortsübliche Mietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281617 -
Durchführung von Erhaltungsarbeiten
Der Vermieter hat dafür zu sorgen, dass die Mietgegenstände im jeweils ortsüblichen Standard erhalten werden, dh die erstmalige Herstellung eines mängelfreien Zustandes, genauso wie die Anpassung an zeitliche und örtliche Komfortvorstellungen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280313 -
Aktuelle Richtwerte und Richtwertmietzins
In diesem Beitrag finden Sie die aktuellen Werte sowie alles Wissenswerte zum Richtwertmietzins wie zum Beispiel zu Zu- und Abschlägen von mietrechtlichen Normwohnungen.Iman Torabia - Stanislava Doganova - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657692 -
Was bringt die Mietpreisbremse? (3. MILG)
Die Regierung hat am 15.12.2023 das 3. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (3. MILG) beschlossen, wonach Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und Mieten von gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1155048 -
„Wohnbaumilliarde“ und Zinsenzuschüsse – Änderungen durch das FAG 2024
Zum Zweck der Schaffung und Sanierung leistbarer Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime wurde durch eine Novelle ein Paragraf hinzugefügt, der gem seinem Titel „Zweckzuschüsse für Wohnbauförderung“ enthält.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1176083 -
Gemeinschaftsanlagen in Genossenschaftsobjekten nach WGG
Im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sind Regelungen zu gemeinnützigen Bauvereinigungen vorzufinden. Das Besondere des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes liegt darin, dass es auf das Mietrechtsgesetz verweist.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1123358 -
Angemessener Mietzins bei Wohnungen
Als „angemessen“ gilt bei Wohnungen der im Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages nach Größe, Art, Beschaffenheit, Lage, Ausstattungs- und Erhaltungszustand des Mietobjektes ortsübliche Mietzins.Iman Torabia - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281635 -
Wiener Bauordnungsnovelle 2023
In Wien wurde durch die Bauordnungsnovelle 2023 die Bauordnung für Wien, welche am 23.11.2023 im Wiener Landtag beschlossen worden war, neu gestaltet.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1153175 -
Mietzinsreserve
Als Mietzinsreserve bezeichnet man jenen Unterschiedsbetrag, der sich im Zuge einer Mietzinsabrechnung aus der Gegenüberstellung der hier ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben, errechnet.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333019 -
Kategoriemietzins – Rechtsfolgen unzulässiger Vereinbarungen und ihre Durchsetzung
Mietzinsvorschreibungen, die die Anwendung findende Kategorie übersteigen, sind ungültig. Der Mieter kann daher von seinem Vermieter den überhöht bezahlten Betrag zurückverlangen.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 284373 -
Mietvertrag – Entgelt
Der Schwerpunkt eines Bestandvertrages liegt in der entgeltlichen Gebrauchsüberlassung. Das Engelt können hierbei sowohl regelmäßig wiederkehrende Leistungen als auch eine (bloß) einmalige Leistung, darstellen.Iman Torabia - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282019 -
Mieterpflichten nach ABGB
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem ABGB treffen, erörtert folgender Beitrag.Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440404 -
Mietzins – Freie Vereinbarung
Eine freie Vereinbarung ist nicht nur zulässig, wenn auf sie ausdrücklich verwiesen wurde, sondern auch in Fällen, in denen das MRG nicht anwendbar ist (etwa Flächenmiete unbebauter Grundstücke, Miete von Garagen zu privaten Zwecken, Pacht …).Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281641 -
Betriebskosten
Bei Betriebskosten handelt es sich um laufende und regelmäßige wiederkehrende Kosten im Zusammenhang mit einer Liegenschaft. Im Anwendungsbereich des MRG sind die Betriebskosten in einem taxativen Katalog klar festgelegt.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277012 -
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – inkl WGG-Novelle 2019 und 2022
Der Status der Gemeinnützigkeit beruht auf behördlicher Anerkennung nach Unterwerfung unter die Prinzipien des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das organisationsrechtliche, gewerberechtliche und wohnungsrechtliche Normen enthält.Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1043744 -
Mietanbot – Rücktrittsrecht nach KSchG
Bei Mietverträgen, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer iSd KSchG abgeschlossen worden sind, ist (ergänzend) das Konsumentenschutzgesetz anzuwenden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281498 -
Mietzins – Erhöhungsarten
Maßgebend für die Erhöhung ist immer der für das jeweilige Bundesland pauschal festgesetzte Richtwert, nicht etwa der für die konkrete Wohnung in Betracht kommende Richtwertmietzins.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 281542 -
Grundbuchs-Novelle 2012 – Sonstige Gesetzesänderungen
Seit 1. Mai 2012 befindet sich die Grundbuchs-Novelle 2012 (GB-Nov 2012) in Kraft. Durch diese sind auch das Baurechtsgesetz (BauRG), das Urkundenhinterlegungsgesetz (UHG) sowie das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz (1. Euro-JuBeG) novelliert worden.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 431707 -
Mietzinsrückstand – Grobes Verschulden
Der Mieter kann eine Aufkündigung oder ein Räumungsbegehren des Vermieters abwehren, wenn er den geschuldeten Betrag vor Schluss der Verhandlung in 1. Instanz bezahlt und nachweisen kann, dass ihn am Zahlungsrückstand kein grobes Verschulden trifft.Philipp Ortbauer - Thomas Lederer - Markus Bulgarini - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496507 -
Mietzinsrückstand – Allgemeines
Mit welchem Mietzinsbestandteil (zB Hauptmietzins, Umsatzsteuer, Betriebskosten) sich der Mieter im Zeitpunkt der Zustellung der Aufkündigung in Rückstand befindet, ist für den Kündigungsgrund unerheblich.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 496491 -
Eigenbedarfskündigung
Dringender Eigenbedarf kann nur zugunsten von Personen geltend gemacht werden, die zumindest Hälfteeigentümer oder deren Eintrittsberechtigte sind. Der Eigenbedarf des Vermieters darf hierbei nicht selbstverschuldet sein.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 282212
