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Mietzins
Der Mietzins ist der Preis, den der Mieter für die Überlassung des Mietgegenstandes zu entrichten hat. Hier finden Sie alles Wissenswerte inklusive Muster und Judikatur zur Mietzinserhöhung, Mietzinsminderung, Mietzinsabrechnung sowie Richtwertmietzins und Kategoriemietzins uvm.
Durch das Zahlungsverzugsgesetz, das seit 16.3.2013 in Kraft ist, hat sich die Fälligkeit des Mietzinses geändert.
Achtung: Durch das 5. Mietrechtliche Inflationslinderungsgesetz (5. MILG), auch als Mietpreisbremse 2026 bezeichnet, kam es mit 1. Jänner 2026 zu wichtigen Änderungen!
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Mietzinsbildung
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Mietzinserhöhung
Die Erhöhung des Mietzinses ist im Mieterschutzbereich in § 18 MRG geregelt.
Achtung: Seit 1. JÄnner 2026 gilt es die Änderungen des 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz – 5. MILG zu beachten.
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Mietzinsminderung
Der Anspruch auf Zinsminderung beginnt mit der Unbrauchbarkeit bzw der Einschränkung der Brauchbarkeit und endet mit der Behebung des Mangels.
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Mietzinsabrechnung
Gemäß § 20 Abs. 1 hat die Mietzinsabrechnung bestimmte Bestandteile aufzuweisen.
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Mietzinsrückstand
Hier finden Sie hilfreiche Fachbeiträge und Muster zum Thema.