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Kaufanbot (für eine Eigentumswohnung, Bauträgervertragsgesetz)
DEMOAn dieser Stelle befindet sich ein Vertragsmuster zum Thema „Kaufangebot (für eine Eigentumswohnung, Bauträgervertragsgesetz)“.Wolfgang Steinberger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 1183992 -
Wertsicherung: Änderungen nach dem 5. MILG
DEMOZur Wertsicherung: Als Wertmaßstab dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Index der Verbraucherpreise 2020.Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Muster | Textbaustein | Dokument-ID: 1186796 -
Erhaltungspflicht für eine unwirtschaftliche Heizanlage?
DEMODie Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen besteht nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG nur, wenn eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, der Brauchbarkeit, ein bestehender Mangel oder zumindest eine Schadensgeneigtheit der Gemeinschaftsanlage vorliegen. Dass eine funktionsfähige Heizungsanlage nicht mehr dem zeitgemäßen Standard entspricht, begründet keine Erhaltungspflicht des Vermieters.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 103/19m | OGH vom 27.11.2019 | Dokument-ID: 1056019 -
Musterschreiben über eine Betriebskostenerhöhung
DEMOHierbei handelt es sich um eine Vorlage zu einem Schreiben vom Vermieter an den Mieter – mit dem Inhalt Betriebskostenabrechnung des letzten Jahres und Betriebskostenerhöhung.Hansjörg Poeckh - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 878101 -
Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG
DEMOMustervorlage für einen Antrag auf Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG mittels ERV-Eingabe.Andrea Futterknecht - Raimund Neuwirther | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895809 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen unleidlichen Verhaltens (§ 30 Abs 2 Z 3 MRG)
DEMOHier findet sich ein Muster zur gerichtlichen Aufkündigung der Mietwohnung wegen unleidlichen, rücksichtslosen, anstößigen oder grob ungehörigen Verhaltens.FORUM (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878151 -
Antrag des Hauptmieters auf Feststellung der Zulässigkeit des Hauptmietzinses
DEMOMit dem folgenden Schriftsatzmuster kann der Eigentümer einer Liegenschaft die Feststellung der Zulässigkeit einer Hauptmietzinsvorschreibung beantragen.FORUM (red) - Albert Scherzer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 877073 -
Erhöhung der Hauptmietzinse
DEMOIn diesem Kapitel wird erläutert, unter welchen Voraussetzungen gem § 18 MRG eine Erhöhung des Hauptmietzinses zulässig ist.Iman Torabia - Stanislava Doganova | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 655442 -
Kaufvertrag für Eigentumswohnung (inkl Bestimmungen ua zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel)
DEMOHier finden Sie ein Muster für einen Kaufvertrag über eine Eigentumswohnung mit Bestimmungen zu Energieausweis, Immobilienertragsteuer und Insolvenzklausel.Wolfgang Steinberger - Albert Scherzer | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 627402 -
Aktuelle Kategoriebeträge und Kategoriemietzins
DEMOÜbersicht aktueller Kategoriebeträge und Kategoriemietzinse mit Erläuterungen, Judikatur und Rechtsgrundlagen.Iman Torabia - FORUM (red) - Karin Zahiragic - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 657774 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Hauptkriterium: Neuerrichtung der Wohnung nach dem 08.05.1945)
DEMOKompromiss-Vertragsmuster für einen Mietvertrag für eine Wohnung, die aufgrund einer nach dem 8. Mai 1945 erteilten Baubewilligung durch Um-, Auf-, Ein- oder Zubau neu geschaffen wurde unter Berücksichtung des 5. MILG (Mietpreisbremse 2026).Markus Bulgarini - Karin Zahiragic - FORUM (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589054 -
Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Kompromiss-Mietvertrag für eine Wohnung (Kategorie A, B oder C ab 1994)
DEMOMuster eines Kompromiss-Mietvertrags für eine Wohnung der Kategorie A, B oder C ab dem Jahr 1994. Das KSchG ist auf diesen Vertrag nicht anwendbar, Berücksichtigung des 5. MILG.Markus Bulgarini - FORUM (red) - Karin Zahiragic | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 589077 -
Sind Freiflächen Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts?
Freiflächen können nur dann Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts sein, wenn dieses dennoch einen baulich abgeschlossenen, nach der Verkehrsauffassung selbständigen Teil eines Gebäudes darstellt. Teil des Wohnungseigentumsobjekts sind solche Flächen daher (nur), wenn sie unmittelbar an das Wohnungseigentumsobjekt anschließen und aufgrund der baulichen Gegebenheiten als Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjekts klar erkennbar sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 50/25a | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261297 -
Voraussetzungen für die Neufestsetzung eines Aufteilungsschlüssels
Ein erfolgreicher Antrag auf Neufestsetzung des Verteilungsschlüssels gem § 32 Abs 5 WEG 2002 setzt voraus, dass erheblich unterschiedliche Nutzungsmöglichkeiten der Mit- und Wohnungseigentümer bestehen. Maßgeblich ist dabei die objektive Nutzungsmöglichkeit, nicht die subjektive, tatsächliche. Auf lediglich vorübergehende Gegebenheiten kommt es nicht an.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 160/25b | OGH vom 20.11.2025 | Dokument-ID: 1261298 -
Zur Errichtung eines Wintergartens mit PV-Anlage auf Allgemeinfläche
Aktuelle OGH-Entscheidung zur Frage, ob die Errichtung einer PV-Anlage auf allgemeinen Teile der Liegenschaft der Zustimmung aller Mit- und Wohnungseigentümer oder der Genehmigung des Gerichts bedarf.Eva-Maria Hintringer - FORUM (red) | News | 17.03.2025 | Dokument-ID: 1195446 -
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) – § 1319b. 6b. durch einen Baum
Vorschrift | BGBl. I Nr. 33/2024 | Dokument-ID: 1171904 -
Schützt Unkenntnis einer Vertragspartei vor dem Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts?
Für das Vorliegen eines Umgehungsgeschäfts kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob die Vertragsparteien das Geschäft mit Umgehungsabsicht schließen. Relevant ist nur, ob das Geschäft objektiv Sinn und Zweck der umgangenen Norm vereitelt. Anderes gilt, wenn das Geschäft, etwa ein Zeitmietvertrag, nicht an sich verboten ist; in diesem Fall ist die Kenntnis der Vertragsparteien über jene Umstände, die objektiv die Umgehung des Gesetzes bewirken, maßgeblich.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 62/25m | OGH vom 27.05.2025 | Dokument-ID: 1240280 -
Zum Inhalt und der Wirksamkeit eines Umlaufbeschlusses
Verweist ein Umlaufbeschluss auf den Inhalt eines vorangegangenen Umlaufbeschlusses, können behauptete Mängel der ersten Beschlussfassung, die nicht durch fristgerechte Anfechtung aufgegriffen wurden, nicht im Rahmen der Anfechtung des zweiten Beschlusses geltend gemacht werden. Durch die Rechtswirksamkeit des ersten Beschlusses werden allfällige Mängel saniert.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 26/25x | OGH vom 30.04.2025 | Dokument-ID: 1234757 -
Wirksamkeit eines abweichenden Verteilungsschlüssels
Nach § 32 Abs 2 WEG 2002 können sämtliche Miteigentümer schriftlich einen von der Regelung des § 32 Abs 1 Satz 1 WEG 2002 abweichenden Aufteilungsschlüssel oder eine von der Liegenschaft abweichende Abrechnungseinheit festlegen. Das gilt jedenfalls dann auch analog für Vereinbarungen im Vorstadium des Wohnungseigentums, wenn der im Gesetz genannte Personenkreis der (späteren) Miteigentümer nicht verlassen wird. Der Abschluss der Vereinbarung hat einstimmig zu erfolgen.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 130/24i | OGH vom 18.12.2024 | Dokument-ID: 1199161 -
Nichtzahlung des Mietzinses: Wirkt das gegen einen Mitmieter ergangene Urteil auch gegen die anderen Mitmieter?
Mitmieter haften für die Zahlung des Mietzinses solidarisch. Daraus folgt aber nicht, dass sie in einem Verfahren auf Zahlung des Mietzinses eine einheitliche Streitpartei iSd 14 ZPO bilden. Vielmehr liegt eine einfache Streitgenossenschaft vor. Das gegen einen der Mitmieter ergangene (stattgebende) Urteil entfaltet somit keine Wirkung gegenüber den anderen Mitmietern. Daher kann sich ein Mitmieter auch nicht wegen des gegen einen anderen Mitmieter ergangenen Urteils als beschwert erachten.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 96/25m | OGH vom 30.09.2025 | Dokument-ID: 1252880 -
Schließung eines Lichtschachts: Ist das eine Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG?
Der Änderungsbegriff des § 16 Abs 2 WEG 2002 ist weit zu interpretieren. Er umfasst auch Änderungen allgemeiner Teile der Liegenschaft, wenn diese zu einer vorteilhafteren Nutzung des Wohnungseigentums führen. Das gilt auch dann, wenn von der Änderung ausschließlich allgemeine Teile der Liegenschaft betroffen sind.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 107/24g | OGH vom 30.08.2024 | Dokument-ID: 1192995 -
Exekutionsordnung (EO) – § 79. Bestellung eines Verwalters
Vorschrift | BGBl. I Nr. 86/2021 | Dokument-ID: 1093847 -
Ist eine Benützungsvereinbarung an zwingend allgemeinen Teilen zulässig?
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Benützungsvereinbarung ist, dass die (Teile der) gemeinsame(n) Sache – auch des betroffenen allgemeinen Teils – benützbar und rechtlich verfügbar sind. Allgemeine Teile einer Liegenschaft können von einer Benützungsvereinbarung daher nur dann erfasst werden, wenn sie verfügbar sind. Zwingend allgemeine Teile der Liegenschaft, die notwendig der allgemeinen Benützung dienen, können mangels Verfügbarkeit nicht Gegenstand einer Benützungsvereinbarung sein.Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 164/24i | OGH vom 14.11.2024 | Dokument-ID: 1195621 -
Einverleibung eines Eigentumsrechtes bei vorläufigem Wohnungseigentum
An dieser Stelle finden Sie ein nützliches Grundbuchsgesuch für die Einverleibung eines Eigentumsrechtes bei vorläufigem Wohnungseigentum.Alfred Michael Wolf | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 1133639
