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Antrag auf Abberufung des Verwalters wegen grober Vernachlässigung der Verwalterpflichten
Muster zu einem Antrag betreffend die Abberufung eines Verwalters aufgrund von grober Pflichtverletzung. Der Antrag ist aus Sicht einer Miteigentümerin formuliert.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1106236 -
Ersichtlichmachung der Bestellung eines Verwalters gem § 19 WEG 2002
Muster für einen Antrag auf Ersichtlichmachung einer Bestellung eines Verwalters gemäß § 19 WEG 2002.WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905333 -
Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG 2002
Hier liegt das Muster eines von den Wohnungsmietern verfassten Schreibens an das Grundbuchsgericht zur Ersichtlichmachung des Verwalters gemäß § 19 WEG 2002 vor.WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,50 kB | Dokument-ID: 236299 -
Kündigung des (Haus-)Verwaltungsvertrags
Gem § 21 WEG können die Eigentümergemeinschaft oder der Verwalter einen unbefristeten Verwaltervertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist aufkündigen. Hier finden Sie das Muster für eine solche Kündigung durch die Eigentümergemeinschaft.Karin Zahiragic - Redaktion WEKA | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 1106497 -
Hausverwalter – Aufgaben und Befugnisse
§ 20 WEG regelt die Grundsätze, nach denen der Verwalter die Wohnungseigentumsliegenschaft zu verwalten hat. Der Verwalter kann die Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Verwaltung der Liegenschaft unbeschränkt und unbeschränkbar vertreten.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278801 -
Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
Verwalterbestellung
Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277135 -
Hausverwalter – Haftung
Führt das Verhalten des Hausverwalters zu einem Schaden der Wohnungseigentümer bzw der Eigentümergemeinschaft, wie etwa zu hohen Kosten, entsteht eine Schadenersatzpflicht des Verwalters.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 278813 -
Rechte und Pflichten des Verwalters
Diese Checkliste enthält einen Überblick über die wesentlichen gesetzlichen Rechte und Pflichten des Verwalters – von der Verwaltung der Liegenschaft bis hin zur Abrechnungslegungspflicht.Iman Torabia - Albert Scherzer | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 550275