28.4 Vereinbarung weiterer Betriebskosten
Der Mieter stimmt dem Abschluss einer Versicherung in angemessener Höhe gegen Glasbruch hinsichtlich der Verglasung der der allgemeinen Benützung dienenden Räume des Hauses einschließlich aller Außenfenster (Prämienhöhe: …) sowie einer Versicherung in angemessener Höhe gegen Sturmschäden (Prämienhöhe: …) zu und erklärt sich mit einer Aufnahme der hierfür anfallenden Versicherungsprämien in die Betriebskostenabrechnung dieser Liegenschaft und somit mit der anteiligen – im Verhältnis der Nutzfläche seines Mietgegenstandes zur Gesamtnutzfläche des Hauses – Übernahme dieser Prämien als Betriebskosten einverstanden.