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Neu Dokument-ID: 1138962

Karin Zahiragic | Muster | Checkliste

3.3 Makler-Änderungsgesetz 2023 – Neuerungen im Kurzüberblick

Rechtliche Grundlagen

  • Nach langen Verhandlungen wurde im Ministerrat das Makler-Änderungsgesetz, BGBl Nr 24/2023, am 21.12.2022 beschlossen, welches am 01.07.2023 in Kraft getreten ist und im Rahmen der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen Anwendung findet.
  • Davon ausgenommen ist die Vermittlung über Kaufverträge und über Büro- bzw Geschäftsräumlichkeiten.
  • Nach dem neu eingefügten § 17a Maklergesetz gilt Folgendes: Hat ein Vermieter als erster Auftraggeber einen Immobilienmakler mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt, kann der Makler nur mit ihm eine Provision vereinbaren. Mit einem Wohnungssuchenden kann ein Immobilienmakler nur dann eine Provision vereinbaren, wenn ihn dieser als erster Auftraggeber mit der Vermittlung eines Wohnungsmietvertrags beauftragt hat.

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