11.6 Was ist bei der Überwachung von Betriebsarealen zu beachten?
Wann ist eine Videoüberwachung zulässig?
Die früheren §§ 50a ff DSG sahen – vor Geltung der DSGVO – detaillierte Regeln zur Zulässigkeit, Vorabgenehmigungspflicht und Pflicht zur Kennzeichnung einer Videoüberwachung vor. Diese Sonderregelungen wurden durch die DSGVO obsolet, da sich die Zulässigkeit der Verarbeitung von Bilddaten (nicht nur Video-, sondern auch Fotoaufnahmen) nach den allgemeinen Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenverarbeitungsgrundsätze und Rechtsmäßigkeitstatbestände, siehe oben) richtet.