13 Lieferbedingungen für Waren im „B2B“-Bereich (nicht im E-Commerce)
Mit diesen AGB sollen Lieferungen und Leistungen, zB Lieferung von industriellem Zubehör, von Unternehmen an Unternehmen („B2B“) geregelt werden. Im „B2B“-Bereich gelten grundsätzlich die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht; es sei denn, es handelt sich um ein so genanntes Gründungsgeschäft, dh Geschäfte, die eine natürliche Person vor Aufnahme des Betriebes ihres Unternehmens zur Schaffung der Voraussetzungen dafür tätigt, diese fallen unter das KSchG (§ 1 Abs 3 KSchG).1537175471059