Planung und Durchführung
Die Betriebsversammlung ist ein Belegschaftsorgan der Arbeitnehmerschaft und besteht aus der Gesamtheit der Arbeitnehmer des Betriebes. Gibt es in einem Betrieb sowohl mindestens fünf stimmberechtigte (siehe Kapitel 3.1) Arbeiter als auch Angestellte, ist eine Gruppenversammlung sowohl der Arbeiter als auch der Angestellten zu bilden. In diesem Fall besteht in Betrieben auch eine Betriebshauptversammlung, die die Arbeitnehmer beider Gruppen (Arbeiter und Angestellte) umfasst. Daneben ist in bestimmten Fällen noch die Bildung einer „Jugendversammlung“ (siehe Kapitel 3.5) und/oder einer „Versammlung aller begünstigen Behinderten“ vorgesehen.
Hinweis:
Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf die Betriebs(Gruppen)versammlung und sollen einen allgemeinen Überblick geben, wobei der Einfachheit halber nur von „Betriebsversammlung“ gesprochen wird.