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Ihre Suche nach diskriminierung lieferte 11 Ergebnisse.
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Schadenersatz bei erfolgreicher Anfechtung der Entlassung?
Fortbestand oder Schadenersatz – beides geht nicht. Der OGH zieht eine klare Grenze bei diskriminierenden Beendigungen.WEKA (aga) | News | 20.10.2025 | Dokument-ID: 1234923 -
Betriebsvereinbarungen – Chancen und Tücken
Gastautor Johann Schöffthaler, BA MA, erläutert anhand eines praktischen Beispiels, welche Chancen, aber auch Probleme, eine Betriebsvereinbarung mit sich bringen kann, vor allem wenn sich die Rahmenbedingungen verändern.Johann Schöffthaler | News | 10.04.2025 | Dokument-ID: 1196753 -
Zweckmäßige Inhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Die in diesem Fachbeitrag genau behandelten Umstände wie etwa die Grenzen der freien Zeiteinteilung sowie die Gleittage sollten in Gleitzeitvereinbarungen geregelt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896198 -
Teilzeitbeschäftigung – Dienstvertrag Angestellte
Mustervorlage für einen Dienstvertrag für Angestellte mit Teilzeitvereinbarung. Nach dem Wortlaut des Arbeitszeitgesetzes liegt Teilzeitarbeit vor, wenn die gesetzliche oder kollektivvertragliche Normalarbeitszeit im Durchschnitt unterschritten wird.Redaktion WEKA - Magdalena Ferner | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488629 -
Elternteilzeitvereinbarung
Muster einer Elternteilzeitvereinbarung. Eine schriftliche Elternteilzeitvereinbarung muss Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Elternteilzeitbeschäftigung (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit) enthalten.Andrea Futterknecht | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488716 -
Entgelt
Das Entgelt unterliegt grundsätzlich der freien Vereinbarung. Diese haben aber einen allfällig anwendbaren Kollektivvertrag bzw Mindestlohn zu berücksichtigen. Die Fälligkeit des Entgelts ist für Arbeiter und Angestellte unterschiedlich geregelt.Severin Hammer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023113 -
Vorliegen einer Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitbeschäftigung ist rechtlich keine eigenständige Form eines Dienstverhältnisses. Die Rechtsvorschriften für echte Dienstverhältnisse sind gleichermaßen auf Vollzeit- wie auf Teilzeitbeschäftigung anzuwenden.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256035 -
All-In-Vereinbarungen
Unter sogenannten All-In-Vereinbarungen versteht man eine besondere Art der Pauschalentlohnung, bei der vereinbart wird, dass mit dem All-In-Entgelt sämtliche vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistungen abgegolten werden sollen.Magdalena Ferner | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896397 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784