2.1.1 Begriffsdefinition
Der Arbeitsvertrag ist ein spezieller schuldrechtlicher Vertrag, der durch die Willensübereinstimmung der Vertragspartner – Arbeitgeber und Arbeitnehmer – geschlossen wird. Gegenstand der Vereinbarung ist die Erbringung einer Arbeitsleistung für die Zahlung eines Entgeltes. Neben diesen Hauptleistungspflichten gibt es auch Nebenleistungspflichten, wie insbesondere die Treuepflicht des Arbeitnehmers und die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (Näheres dazu in Teil 3 „Pflichten des Arbeitnehmers“ und Teil 4 „Pflichten des Arbeitgebers“).