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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.5.1 Sachbezug für E-Firmenautos: Geplante Neuerung für 2027

Derzeitige Regelung für E-Firmenautos

Derzeit gilt, dass für Elektrofahrzeuge, Elektrofahrräder, E-Scooter uä mit einem CO2-Ausstoß von 0 g/km kein Sachbezug hinzuzurechnen ist. Diese Befreiung gilt jedoch nicht für Hybridfahrzeuge und E-Fahrzeuge mit einem Reichweitenverlängerer.

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